Befreiungen, Abweichungen, Ausnahmen im Baurecht

Wie bereits ausgeführt, sind bestimmte Bauvorhaben verfahrensfrei. Gleichwohl  müssen jedoch alle inhaltlichen Anforderungen des Baurechts eingehalten  werden (z.B. Einhaltung der Bestimmungen über Abstandsflächen, Brandschutz etc. sowie der Festsetzungen eines Bebauungsplanes).

Können diese Anforderungen im Einzelnen nicht eingehalten werden, ist ein gesonderter Antrag  zu stellen.

 
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheidet über sog. isolierte Abweichungen von

  • örtlichen Bauvorschriften sowie über
  • Ausnahmen und Befreiungen  nach Bauplanungsrecht

seit dem 01. Januar 2008 die Gemeinde.

Für alle anderen Fälle ist weiterhin das Landratsamt zuständig.

 
Bitte beachten Sie:

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft das Landratsamt die Frage von Abweichungen nur, wenn diese Abweichungen auch  beantragt wurden.