Vor Erteilung einer Baugenehmigung kann zu einzelnen Zulässigkeitsfragen eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens ein förmlicher Vorbescheid beantragt werden. Der Inhalt des Vorbescheidsantrages entspricht im Wesentlichen dem Inhalt des Bauantrages. Der Antrag ist bei der Gemeindeverwaltung des jeweiligen Bauortes einzureichen.
Für Bauvorhaben, die ab dem 01.01.2008 beantragt werden, verwenden Sie bitte nur noch die neuen Vordrucke.
Diese erhalten Sie im Schreibwarenhandel oder über diesen Link.
Bitte beachten Sie:
Der Bauherr und der Entwurfsverfasser haben den Antrag auf Vorbescheid zu unterschreiben.