Herr Scheidig
Zimmer Nr. 160
Tel. 514 - 660
Fax 514 - 89660
E-Mail:
bertram.scheidig@landkreis-coburg.de
(Telefonische Terminvereinbarung
Mo-Fr, 8.00 - 8.30 Uhr)
Im regulären und vereinfachten Genehmigungsverfahren wird die Absteckung einschließlich der Festlegung der Höhenlage, sofern dies als Auflage im Bescheid aufgenommen ist, von der Bauaufsichtsbehörde abgenommen.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgt die Abnahme der Absteckung und die Bauschlussabnahme nur auf Antrag des Bauherrn und gegen die Erstattung des Kostenaufwandes.
Die Aufstellung der unter Art. 72 BayBO fallenden fliegenden Bauten, wie Zelte, Bühnen, Tribünen und Fahrgeschäfte, ist mindestens 1 Woche vorher der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und ein Termin für die Gebrauchsabnahme zu vereinbaren.