Ansprechpartner

Herr Wöhner (Kreisbaumeister)
 
Zimmer Nr. 152
Tel. 514-252
Fax 514-89252
e-Mail:
ralph.woehner@landkreis-coburg.de


Herr Roos

Zimmer Nr. 162 
Tel. 514-262
Fax 514-89-262
e-Mail:
siegfried.roos@landkreis-coburg.de


Herr Hofmann (Kreisheimatpfleger)

Gerätemuseum Ahorn
Tel. 09561/1304

Landratsamt (nur Mittwoch)
Tel. 514-661
Fax 514-89-661
e-Mail:
lothar.hofmann@landkreis-coburg.de

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, Baugeschichte in der Gegenwart und der Zukunft sichtbar und erlebbar zu machen, traditionelle Bauwerke zu sichern und zu erhalten sowie neue Nutzungsmöglichkeiten zu suchen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Denkmalschutzgesetz ein Rechtsinstrumentarium geschaffen, das die Aufgaben absichert und unterstützt. Auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes wurde beim Landratsamt die Untere Denkmalschutzbehörde eingerichtet, die sich der fachlichen Beratung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) und des Kreisheimatpflegers bedient.

Amtssprechtage

In regelmäßigen Abständen (einmal im Monat) findet beim Landratsamt ein Sprechtag der Denkmalpflege statt. Die Untere Denkmalschutzbehörde spricht dabei die vorliegenden Anträge mit den Referenten des BLfD und dem Kreisheimatpfleger durch und nimmt Ortsbesichtigungen vor. Eine rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung mit Herrn Roos empfiehlt sich.

Die Denkmalliste

Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Coburg liegt ein Verzeichnis vor, in dem alle im Landkreis bekannten Baudenkmale mit Kurzbeschreibung erfasst sind. Auskünfte können dort, auch telefonisch (09561/514262), eingeholt werden.

Das rechtliche Verfahren

Es besteht Erlaubnispflicht für die Veränderung, Beseitigung oder das Verbringen von Denkmälern an einen anderen Ort. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt, wenn dies auf Bestand und Erscheinungsbild eines Baudenkmales Auswirkung hat.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt. Das Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz ist für den Antragsteller kostenfrei.
Sind baurechtliche Genehmigungen erforderlich, schließen diese die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit ein.

Wo gibt es Zuschüsse?

Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Maßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gewährt. In besonderen Fällen ist eine Bezuschussung auch durch die Direktion für ländliche Entwicklung (bei Dorferneuerungsmaßnahmen), durch die Oberfrankenstiftung, durch die Bayerische Landesstiftung oder im Rahmen der Städtebauförderung möglich.
Im Einzelfall berät die Untere Denkmalschutzbehörde im Hinblick auf die in Frage kommenden Bewilligungsstellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern steuerlich absetzbar. Auch hier erfolgt durch die Untere Denkmalschutzbehörde bei Bedarf entsprechende Beratung.