Ansprechpartner

Herr Roos

Zimmer Nr. 162 
Tel. 514-262
Fax 514-89-262
email:
siegfried.roos@landkreis-coburg.de

Frau Fischer

Zimmer Nr. 163
Tel. 514-663
Fax 514-89-663
email:
andrea.fischer@landkreis-coburg.de

Wertermittlung von Grundstücken, Bodenrichtwerte, Gutachterausschuss

Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen besteht beim Landratsamt ein Gutachterausschuss, der mit Fachleuten aus der Verwaltung, Bautechnik und sonstigen fachkundigen Personen besetzt ist. Für diesen Gutachterausschuss ist im Landratsamt eine Geschäftsstelle eingerichtet, die für Auskünfte zur Verfügung steht.


Leistungen, Berechtigte, Unterlagen

Leistungen, die der Gutachterausschuss anbietet:

  • Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten (alle zwei Jahre, aktueller Datenstand 31.12.2004)
  • Führung einer Kaufpreissammlung (Auswertung aller notariellen Grundstückskaufverträge)

Wer ist antragsberechtigt für ein Wertermittlungsgutachten?

  • Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstückes von Bedeutung ist
  • bestimmte Behörden
  • Gerichte und Justizbehörden

Notwendige Unterlagen für einen Antrag auf Wertermittlung:

  • formloses Anschreiben mit Angabe des Zweckes der Wertermittlung
  • amtlicher Lageplan des zu bewertenden Grundstücks im Maßstab 1:1000 (erhältlich beim Vermessungsamt)
  • Grundbuchauszug (erhältlich beim Amtsgericht Coburg, Grundbuchamt)
  • Planzeichnung der zu bewertenden baulichen Anlagen (bei bebauten Grundstücken)

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten nur Berechtigte wie

  • bestimmte Behördenvertreter
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Auskünfte zu Bodenrichtwerten erhält jedermann.

Kosten!

Wertgutachten wie auch Auskünfte sind kostenpflichtig.
Näheres darüber können Sie bei der Geschäftsstelle erfahren (siehe Ansprechpartner).
Für einfache Auskünfte ist eine Mindestgebühr von 15,00 € zu entrichten, eine komplette Bodenrichtwertliste aller Gemeinden des Landkreises einschließlich ihrer Ortsteile kostet derzeit
35,00 €.