Unter Artenschutz versteht man den Schutz und die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (§ 39 Abs. 1 BNatSchG).
Tiere und Pflanzen, die dem Artenschutz unterliegen werden in zwei Kategorien unterteilt
Ob es sich bei der jeweiligen Tier- oder Pflanzenart um eine besonders geschützte oder um eine streng geschützte Art handelt, kann der EG-VO 338/97, den Anhängen I und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder den Anlagen zur Bundesartenschutzverordnung entnommen werden.