Wer Wirbeltiere der besonders geschützten oder der streng geschützten Arten hält, hat dies dem jeweiligen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt unverzüglich mitzuteilen (§ 6 Abs. 2 BArtSchV). Jeder Zu- und Abgang, auch Nachzucht und Tod ist unter Angabe des Geschlechts, Alter, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen anzuzeigen. Auch eine Verlegung des regelmäßigen Standorts ist anzuzeigen.

Ausgenommen von der Meldepflicht sind alle Arten der Anlage 5 zum § 7 der BArtSchV
(z. B. Rosenköpfchen, Goldfasan, Hawaiigans, Rotwangen-Schmuckschildkröte)

Meldepflichtige Wirbeltiere

Wenn Sie im Landkreis Coburg wohnen, bzw. meldepflichtige Arten im Landkreis Coburg halten, erfolgt die Meldung an:

Herr Tim Hofmann

Raum:
Telefon:
FAX:
E-Mail:

E 236
09561 / 514 - 336
09561 / 514 89 336
tim.hofmann@landkreis-coburg.de

Meldeformular "Bestandsveränderungsanzeige" des Landratsamtes Coburg.