Eine Vermarktungsgenehmigung kann erteilt werden, wenn

*Häufigster Tatbestand: in Gefangenschaft geboren und gezüchtet

Wird eine Vermarktungsgenehmigung erteilt, stellt das Landratsamt eine Vermarktungsbescheinigung aus.

Eine Vermarktungsbescheinigung ist bei jedem Vermarktungsvorgang erforderlich!

Ausnahmen nach EG-VO 1808/2001

Voraussetzungen :

  • gezüchtete Arten laut Anhang VIII EG-VO 1808/2001
  • künstlich vermehrte Pflanzen
  • Antiquitäten (vor dem 01.06.1947 bearbeitet und erstmals erworben)

Zur Beantragung einer Vermarktungsgenehmigung sind folgende Angaben erforderlich:

Grüner Leguan