Das Bauen zu fördern und gleichzeitig die umweltschützenden Belange zu berücksichtigen sind wichtige Ziele der Bayerischen Staatsregierung. Bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung geht es darum, beide Ziele angemessen zu verbinden.

Regelablauf der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung

  1. Prüfung, ob ein ausgleichspflichtiger Eingriff vorliegt
  2. Bestimmung der vorhandenen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Auswirkungen der geplanten Vorhaben
  3. Vermeidung von Beeinträchtigungen durch das Vorhaben
  4. Ermittlung des verbleibenden Ausgleichsbedarfes
  5. Auswahl geeigneter Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich
  6. Abwägung mit allen öffentlichen und privaten Belangen
  7. Darstellung oder Festsetzung der Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich

Arbeitsschritte zur Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Schritt 1: Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft

Schritt 2: Erfassen der Auswirkung der Planung

Schritt 3: Ermitteln des Umfanges erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen

Festsetzungen im sonstigen Geltungsbereich des B-Planes
Ausgleich außerhalb des Baugebietes

Schritt 4: Auswahl geeigneter Flächen und sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen

Abwägen mit allen öffentlichen und privaten Belangen (§1 Abs. 6 BauGB)

Zur Flächenbevorratung wird den Gemeinden die Möglichkeit der Schaffung eines Ökokontos gegeben!!!