Voraussetzung:

  • Die Maßnahmen sind aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Gründen oder
  • wegen der hervorragenden Schönheit oder Eigenart des Landschaftbildes oder
  • wegen des Reichtums oder der Gefährdung von Tier- und Pflanzenwelt erforderlich.

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WER?

  • Privatpersonen als Grundstückseigentümer oder Pächter
  • Kommunen
  • Vereine, z. B. Bund Naturschutz, LBV

Finanzierung

Förderung erfolgt zu 100% der Pflanzenkosten,d.h. für den Antragsteller entstehen keine Kosten,z. B. für Pflanzgut, Zaun etc bei Abwicklung über den Landschaftspflegeverband

Für Landwirte: Die Arbeitsleistung wird mit Euro 10,23 pro Std. vergütet.