Maßnahmen in wertvollen ökologischen Bereichen zum Erhalt der Lebensbedingungen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, wie
Förderung erfolgt zu 100% der Pflanzenkosten,d.h. für den Antragsteller entstehen keine Kosten,z. B. für Pflanzgut, Zaun etc bei Abwicklung über den Landschaftspflegeverband
Für Landwirte: Die Arbeitsleistung wird mit Euro 10,23 pro Std. vergütet.