Ziel des Vertragsnaturschutzprogrammes

Die Förderung soll durch eine Bewirtschaftung naturschutzfachlich bedeutsamer Lebensräume dazu beitragen,

  • die Biodiversität zu schützen bzw. zu verbessern, die aufgrund einer naturschonenden landwirtschaftlichen Nutzung entstanden ist,
  • das Europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 aufzubauen und den Bayerischen Biotopverbund BayernNetzNatur zu entwickeln,
  • die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu sichern und zu verbessern,
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen zu sichern und zu entwickeln,
  • die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, zu entwickeln und soweit möglich wiederherzustellen und damit
  • zusätzliche Kosten und Einkommensverluste auszugleichen, die Landwirten aus der nachhaltigen Bewirtschaftung von Lebensräumen nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie entstehen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden können naturschonende Bewirtschaftungsweisen und Pflegemaßnahmen

  • zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume; dies sind Mager- und Trockenstandorte, Feuchtflächen, Lebensräume, die durch besonders naturschonende Nutzungen entstanden und geprägt sind (Streuobstbestände, Teiche), sowie geschützte und schutzwürdige Flächen
  • zur Sicherung und Entwicklung der Lebensgrundlagen wildlebender Tierarten und wildwachsender Pflanzenarten,
  • zum Erhalt historischer Kulturlandschaften und Landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart.

Vorrang haben Maßnahmen auf der Grundlage qulifizierter naturschutzfachlicher Pläne und Konzepte, insbesondere für Natura 2000-Gebiete und BayernNetzNatur-Projektgebiete.

Zuwendungsempfänger

Landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.

Landwirte, Zusammenschlüsse von Landwirten sowie sonstige Landbewirtschafter einschließlich Teichwirte und Jagdgenossenschaften, auch wenn sie im Einzelfall weniger als 3 ha (mindestens jedoch 0,3 ha) landwirtschaftlich nutzbare Fläche bewirtschaften. Teichflächen zählen dabei ebenfalls als landwirtschaftlich nutzbare Fläche.

Anerkannte Naturschutzvereine gem. Art. 42 Abs. 2 BayNatSchG, Landcshaftspflegeverbände sowie andere Verbände/Vereine, die sich satzungsgemäß der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege verpflichten.

Zuwendungsvoraussetzungen

Der Antragsteller verpflichtet sich, die Flächen gemäß den festgelegten Auflagen selbst zu bewirtschaften und zu pflegen.

Der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum umfasst mindestens 5 Kalenderjahre.

Bei Antragstellung muß der Antragsteller das Nutzungsrecht für die Dauer der Verpflichtung besitzen.

Zuwendungen werden gewährt:

  • auf Flächen nach Art. 13d Abs. 1 BayNatSchG (Geschützte Feucht- und Trockenlebensräume),
  • auf Flächen in Schutzgebieten nach dem Naturschutzgesetz incl. FFH- und Vogelschutzgebiete,
  • in Wiesenbrüterlebensräumen,
  • auf Flächen mit FFH-Lebensraumtypen und Arten gemäß den Anhängen der FFH- und Vogelschutzrichtlinien,
  • in BayernNetzNatur-Gebieten,
  • darüber hinaus in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem zuständigen Landwirtschaftsbehörden auf ausgewählten Einzelflächen, die im Rahmen naturschutzfachlicher Programme und Pläne schwerpunktmäßig für Zwecke des Natur- und Artenschutzes bereitgestellt werden.
  • Die Mindestgröße einer Maßnahme muß 0,1 ha betragen.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten. Die Untere Naturschutzbehörde fertigt ein Bewertungsblatt für den jeweiligen Biotoptyp.

Biotoptyp Acker

Extensive Ackernutzung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter

 

  • EMZ bis 3500                    225,00 €/ha
  • EMZ ab 3501                     525,00 €/ha

Extensive Ackerbewirtschaftung, keine Anbau von Mais, Zuckerrüben, Kleegras, Lurne, keine Untersaat; Bewirtschaftungsruhe 15.04. - 30.06.; reduzierte Ansaatdichte

Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung

  • EMZ bis 2500                      380,00 €/ha
  • EMZ ab 2501 - 3500           600,00 €/ha
  • EMZ ab 3501                     1160,00 €/ha

Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutz

  •  360,00 €/ha

Naturschonende standortspezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen

  •  25,00 bis 205,00 €/ha

Erhalt von Streuobsäckern

  •  6,00 €/Obstbaum (Stammumfang mind. 30 cm in 1,60 m Höhe, max. 100 Bäume pro Hektar)

Stoppelbrache

  • 80,00 €/ha (als Einzelmaßnahme 110,00 €)


Biotoptyp Weide

Umwandlung von Ackerland in Weiden

  • 400,00 €/ha

Extensive Weidenuntzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume

  • Beweidung durch Schafe, Ziegen, Rinder oder Pferde 270,00 €/ha

  • naturschonende standortspezifische Maßnahmen 50,00 bis 235,00 €/ha

Erhalt von Streuobstweiden

  • 6 €/Obstbaum (30 cm Stammumfang in 1,60 m Höhe, max. 100 Bäume /ha)