Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderung ist auf folgende Gebietskulisse beschränkt:
- Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000
- Flächen des Bayerischen Biotopverbundes BayernNetzNatur
- Waldflächen, die gem. Art. 13d Abs. 1 BayNatSchG geschützt sind
- Waldflächen in Schutzgebieten gemäß dem Bayer. Naturschutzgesetz
- Die Maßnahme "Erhalt von Stockausschlagwäldern" kann auf der gesamten Waldfläche Bayerns vereinbart werden.
- Die Maßnahme "Erhalt und Entwicklung von Biberlebensräumen" kann auf allen Waldflächen vereinbart werden, die an ein vom Biber dauerhaft genutztes Gewässer angrenzen bzw. auf denen auf Grund des Bibers Auswirkungen auf die Waldflächen z.B. durch Überstauung auftreten.
- Die Teilmaßnahme "Beweidung" kann nur auf i.d.R. bisher beweideten Flächen außerhalb von Schutzwäldern angeboten werden.
Zur Erreichung der Ziele des Vertragsnaturschutzprogrammes Wald sind folgende sechs Maßnahmenschwerpunkte vorgesehen:
- Erhalt von Stockausschlagswäldern
- Erhalt und Schaffung lichter Waldstrukturen
- Erhalt von Alt- und Biotopbäumen
- Belassen von Totholz
- Erhalt und Entwicklung von Biberlebensräumen
- Nutzungsverzicht
Nähere Informationen gibt es nicht nur bei der Unteren Naturschutzbehörde sondern auch bei der zuständigen Forstdienststelle des Amtes für Landwirtschaft und Forsten.