Ziel des Vertragsnaturschutzprogrammes Wald

Die Maßnahmen dienen,

  • dem Erhalt der Biodiversität in Wäldern; in erster Linie zum Aufbau des Europäischen Schutzgebietes Natura 2000 und zur Entwicklung des Bayerischen Biotopverbundes BayerNetzNatur.
  • der Fortsetzung oder Wiedereinführung naturschutzorientierter Bewirtschaftungsweisen in Wäldern.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden kann

  • die Nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern mit dem Ziel, naturschutzfachlich bedeutsame und gefährdete Lebensräume und Arten langfristig zu erhalten.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind

  • alle Waldbesitzer im Sinne des Art. 3 BayWaldG, insbesondere private Waldbesitzer und kommunale Körperschaften. Hierzu zählen auch Rechtler als Nutzungsberechtigte auf den betreffenden Waldflächen.

Nicht antragsberechtigt sind

  • andere Mitgliedstaaten, Bund, Länder, amtierende Königshäuser, das Unternehmen Bayerische Staatsforsten sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25% in Händen der vorstehend genannten Institutionen befindet.

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung ist auf folgende Gebietskulisse beschränkt:

  • Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000
  • Flächen des Bayerischen Biotopverbundes BayernNetzNatur
  • Waldflächen, die gem. Art. 13d Abs. 1 BayNatSchG geschützt sind
  • Waldflächen in Schutzgebieten gemäß dem Bayer. Naturschutzgesetz

  • Die Maßnahme "Erhalt von Stockausschlagwäldern" kann auf der gesamten Waldfläche Bayerns vereinbart werden.
  • Die Maßnahme "Erhalt und Entwicklung von Biberlebensräumen" kann auf allen Waldflächen vereinbart werden, die an ein vom Biber dauerhaft genutztes Gewässer angrenzen bzw. auf denen auf Grund des Bibers Auswirkungen auf die Waldflächen z.B. durch Überstauung auftreten.
  • Die Teilmaßnahme "Beweidung" kann nur auf i.d.R. bisher beweideten Flächen außerhalb von Schutzwäldern angeboten werden.

Zur Erreichung der Ziele des Vertragsnaturschutzprogrammes Wald sind folgende sechs Maßnahmenschwerpunkte vorgesehen:

  • Erhalt von Stockausschlagswäldern
  • Erhalt und Schaffung lichter Waldstrukturen
  • Erhalt von Alt- und Biotopbäumen
  • Belassen von Totholz
  • Erhalt und Entwicklung von Biberlebensräumen
  • Nutzungsverzicht

Nähere Informationen gibt es nicht nur bei der Unteren Naturschutzbehörde sondern auch bei der zuständigen Forstdienststelle des Amtes für Landwirtschaft und Forsten.