Der Landkreis Coburg ist durch KT-Beschluss vom 28. Juli 2005 in die am 28. April 2005 anerkannte Metropolregion Nürnberg institutionell und operativ eingebunden.
Zur Unterstützung der Naturschutzbehörde können Hilfskräfte eingesetzt werden, die als Naturschutzwacht bezeichnet werden. Diese Hilfskräfte sind während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der Unteren Naturschutzbehörde im Außendienst.
Die Naturschutzwacht am Landratsamt Coburg
Aufgaben der Naturschutzwacht
Allgemeine Aufklärungsarbeit
Die Naturschutzwacht ist eine wertvolle Hilfe für die Naturschutzbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie soll als personelle Verstärkung in der Natur das Verhältnis der Behörde zu den Bürgerinnen und Bürgern mitgestalten, durch konkrete Aufklärung, Beratung und Information vor Ort wirken sowie allgemein Kenntnisse über die Zusammenhänge in der Natur vermitteln. Die Naturschutzwacht soll vorbeugend Verständnis für die Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wecken, allerdings auch die Einhaltung der dazu erlassenen Rechtsvorschriften überwachen und Verstöße verfolgen und ahnden.
Vollzugsaufgaben
Die Naturschutzwacht hat die Aufgabe, Beeinträchtigungen und Zerstörungen von Natur und Landschaft zu verhindern; sie soll zur Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörden auch in anderen Bereichen insbesondere zur Sicherung des Rechts auf Naturgenuss und Erholung eingesetzt werden. Dazu gehören neben den hoheitlichen Aufgaben auch die Mitwirkung bei der Durchführung und der Kontrolle von Förderprogrammen, Mitwirkung bei der Überprüfung von Schutzgebieten, gesetzlich geschützten sowie kartierten Biotopen einschließlich der Führung von interessierten Gruppen. Die Naturschutzwacht wirkt bei Artenschutzmaßnahmen mit und erfaßt und meldet Veränderungen in der Natur.