Was ist das Ökoflächenkataster?

Das Ökoflächenkataster (ÖFK) ist ein Verzeichnis ökologisch bedeutsamer Flächen.

Im ÖFK werden eingetragen:

  • Ausgleichs- und Ersatzflächen,
  • zu Naturschutzzwecken mit öffentlicher Förderung angekaufte oder dinglich gesicherte Grundstücke,
  • sonstige ökologisch bedeutsame Flächen.

Warum ist das ÖFK notwendig?

Seit Mitte der achtziger Jahre steigt die Zahl der Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie der Ankaufsflächen für Naturschutzzwecke stetig an. Nur durch eine zentrale Erfassung können sie flurstücksbezogen und landesweit in Biotopverbundsysteme integriert werden.

Welche rechtlichen Grundlagen hat das ÖFK?

Nach Art. 39 Nr. 5 des Bayerischen Naturschutzgesetzes hat das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) die Aufgabe, ein Verzeichnis ökologisch bedeutsamer Flächen zu führen und laufend fortzuschreiben.

Alle Genehmigungs- und Eingriffsbehörden bzw. Gemeinden sind gemäß Art. 6b Abs. 7 dieses Gesetzes verpflichtet, die Ausgleichs- und Ersatzflächen aus aktuellen Eingriffsvorhaben dem LfU zu melden.

Die Aufnahme in das ÖFK bedeutet für die Fläche keine Änderung ihrer rechtlichen Bindungen bzw. ihrer bisherigen Nutzungsmöglichkeiten.

Meldebogen für Ausgleichs- und Ersatzflächen sind unter den rechtlichen Grundlagen der Internetseite des LFU herunter zu laden

Wo wird das ÖFK geführt?

Ausgleichsfläche für Straßenbauvorhaben

Woher kommen die Daten?

Die Datenquellen sind für die verschiedenen Flächentypen unterschiedlich. Sie werden in einem EDV-gestützten Eingabeprogramm erfasst.

Sie kommen von:

  • Genehmigungs- und Eingriffsbehörden bzw. Gemeinden,
  • unteren und höheren Naturschutzbehörden,
  • Organisationen, die einen Ankauf fördern, z.B. Naturschutzfonds und Bayerisches Umweltministerium sowie
  • geförderten Vereinen, Verbänden, Gemeinden etc.

Welche Ziele hat das ÖFK?

Das ÖFK soll...

  • einen landesweiten Überblick über die ökologisch bedeutsamen Flächen ermöglichen
  • die Ausgleichs- und Ersatzflächen vollständig erfassen
  • die Sicherung der naturschutzfachlichen Ziele auf den Grundstücken beitragen
  • die Schaffung eines landesweiten Biotopverbundes erleichtern
  • eine Grundlage für eine sinnvolle, zukunftsorientierte Naturschutzarbeit bilden