Die Gemeinden in Bayern sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, für neue Baugebiete auch entsprechende Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich zu Gunsten von Natur und Landschaft vorzusehen. Um Verzögerungen in der Bauleitplanung zu vermeiden, lohnt es sich für die Kommunen, die erforderlichen Ausgleichsflächen im Rahmen einer vorausschauenden Planung frühzeitig zu sichern. Um die Konzepte der Flächenbevorratung mit den rechtlichen Anforderungen der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung in Einklang zu bringen, wurde das Instrumentarium ÖKOKONTO ins Leben gerufen.
Das Ökokonto ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden mit Blick auf die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Vorsorge treffen können. Es umfaßt Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können.
Ein Ökokonto wird eingerichtet, indem auf der Habenseite des Kontos Flächen zum Ausgleich zu Gunsten von Natur und Landschaft bereit gestellt werden. Das können z. B. Flächen zur Entwicklung von Feucht- und Nasswiesen, für Gehölzpflanzungen oder zur Renaturierung von Fliessgewässern etc. sein. Die Gemeinden zahlen in das Ökokonto also nicht mit Geld, sondern - in natura - mit Ausgleichsflächen und -maßnahmen ein. Die Gemeinde kann so ein Guthaben an Flächen und Maßnahmen ansparen und bei Bedarf (Ausweisung eines Bebauungsplanes) abbuchen.
Im Gegensatz etwa zu einem Girokonto ist ein Ökokonto stets im Haben zu führen; insofern gleicht das Ökokonto einem Sparbuch. Der im Rahmen eines Ökokontos angelegte Flächenvorrat wird in anderen Ländern und Modellen auch als Flächenpool bezeichnet.
Das Ökokonto nützt gleichermaßen den Gemeinden und der Natur. Es ermöglicht einerseits eine flexiblere und zeitgerechte Planung und kann den Gemeinden die Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung erleichtern. Das Ökokonto kann somit einen wesentlichen Beitrag für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde leisten.