Ein wichtiger Bestandteil des hoheitlichen Naturschutzes ist die Ausweisung und Betreuung von Schutzgebieten. Die Ausweisung eines Schutzgebietes hat immer in Zuge eines förmlichen Unterschutzstellungsverfahrens zu erfolgen.


Die folgenden Schutzgebietskategorien sind im Coburger Land vorhanden:

 

A. Naturschutzgebiete

Nach Art. 7 BayNatSchG können Gebiete als Naturschutzgebiete festgesetzt werden

  • zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebender Tierarten
  • aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Coburg

Eine Dokumentation der Naturschutzgebiete in Oberfranken finden Sie unter: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/nsg/index.htm

B. Naturdenkmäler

ND "Wildbirne" bei Fechheim

C. Landschaftsschutzgebiete

Nach Art. 10 BayNatSchG können Gebiete als Landschaftsschutzgebiete festgelegt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft oder besondere Pflegemaßnahmen

  • zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

erforderlich sind.

D. Landschaftsbestandteile und Grünbestände