Bei allen Genehmigungsverfahren des Landratsamtes Coburg, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie auf das Landschaftsbild haben können, wird die Untere Naturschutzbehörde beteiligt, um die Naturverträglichkeit des Vorhabens zu prüfen.

Verankert ist diese Beteiligung der Naturschutzbehörden in den jeweils einschlägigen Fachgesetzen wie dem Baugesetzbuch, dem Waldgesetz, den Wassergesetzen, dem Imissionsschutzgesetzen, dem Jagdgesetzen, dem Straßenverkehrsrecht etc. Als Grundlage dieser Prüfung der Naturverträglichkeit dient in aller Regel der Art. 6 und folgende des Bayerischen Naturschutzgesetzes. In diesen Artikeln werden Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Möglichkeiten der Vermeidung, des Ausgleiches und des Ersatzes bis hin zur Ersatzzahlung behandelt.

Erstaufforstungen, Eingriff oder Bereicherung?
Teichneubau, Biotopneuschaffung oder Eingriff?
Naturverträglichkeitsprüfung für Straßenbauvorhaben
Mitwirkung bei verkehrsrechtlichen Genehmigungen