

Brunnen, Erkundungsbohrungen und Erdwärmenutzung
Die Errichtung eines Brunnens, einer Erdwärmesonde und die Durchführung einer Erkundungsbohrung sind anzeigepflichtig. Die Anzeige hat das Unternehmen, dass den Brunnen gräbt (baggert) oder die Bohrung durchführt, spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme dem Landratsamt Coburg vorzulegen. Folgende Unterlagen müssen der Anzeige beigefügt werden:
sowie
Für das Anzeigen eines Brunnens zum Garten gießen finden Sie ein Formular im Anhang.
Für die Errichtung einer Erdwärmesonde ist ein Anzeigeformular im Anhang hinterlegt.
Für die Errichtung von Wärmepumpen mit Entnahme- und Schluckbrunnen ist ebenfalls ein Anzeigeformular im Anhang hinterlegt.
Die Nutzungen des Grundwassers für den eigenen Haushalt sowie im landwirtschaftlichen Betrieb sind in der Regel erlaubnisfrei. Für andere Grundwassernutzungen ist ein Bewilligungs- oder Erlaubnisverfahren zu beantragen. Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Herr Mahr | Zimmer: | 216 |