

Gewässerunterhaltung
Gewässerunterhaltung ist die gestattungsfreie Pflege und Entwicklung eines Gewässers als öffentlichrechtliche Verpflichtung. Sie umfasst sowohl rein erhaltende Maßnahmen als auch aktiv verändernde Einwirkungen. Wenn die Änderungen aber "wesentlich" sind, liegt keine Gewässerunterhaltung mehr vor, sondern ein gestattungspflichtiger Gewässerausbau.
Die Unterhaltung (allgemeine Unterhaltungslast) obliegt grundsätzlich:
Bei Gewässern erster und zweiter Ordnung wird die Gewässerunterhaltung vom Wasserwirtschaftsamt Kronach ausgeführt.
Eine Sonderunterhaltungslast obliegt allerdings:
insoweit, als sie durch diese Anlagen bedingt ist.
Schließlich obliegt Baulastträgern öffentlicher Verkehrsanlagen die Unterhaltung des Gewässers insoweit, als sie zum Schutz dieser Anlagen erforderlich ist.
Herr Brink | Zimmer: | 215 |