Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind alle Flächen, die bei Hochwässern unter Wasser stehen. Man darf dabei nicht von kleinen Hochwässern ausgehen, wie sie nahezu alle Jahre auftreten. Die Wasserwirtschaft geht von Ereignissen aus, die - statistisch gesehen - alle 100 Jahre eintreten.

Überschwemmungsgebiete sind besonders sensible Bereiche. Werden in ihnen Veränderungen vorgenommen, kann das vielfältige Auswirkungen haben. Wird die Fließrichtung des Hochwassers geändert, können öffentliche Einrichtungen, das Hab und Gut oder gar das Leben von Mitbürgern Schaden leiden. Hochwässer fließen um so schneller flussabwärts, wenn deren Rückhalteräume verkleinert oder gar beseitigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Überschwemmungsgebiete unter einen besonderen Schutz gestellt. In Überschwemmungsgebieten ist deshalb vieles nicht erlaubt, was an anderer Stelle problemlos möglich ist: Auffüllen von Grundstücken, Errichtung baulicher Anlagen, Anlegen von Dämmen, abflussbehindernde Anpflanzungen. Selbstverständlich sind Überschwemmungsgebiete auch kein Bauland. Wer sein Wohnhaus oder seinen Betrieb ins Überschwemmungsgebiet baut, gefährdet sich und sein Eigentum selbst.

m Landkreis Coburg gibt es noch kein durch Verordnung festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Das Wasserwirtschaftsamt hat in den vergangenen Jahren bei Hochwässern verschiedene Überschwemmungsflächen aufgezeichnet. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Fläche in einem Fluss- oder Bachtal bei Hochwässern überschwemmt werden kann, sollte sich an das Wasserwirtschaftsamt Kronach wenden. Schriftliche Anfragen (bitte Lageplan beilegen und die in Frage kommende Fläche einzeichnen) leitet auch das Landratsamt an das Wasserwirtschaftsamt weiter.

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