


Wasser- und Heilquellenschutzgebiete
Reines Trinkwasser ist für uns ein selbstverständliches Stück Lebensqualität. Es wird in Bayern zu 98 % aus Grundwasser gewonnen. Diesen Schatz, den uns die Natur schenkt, gilt es zu erhalten und zu schützen.
Im Landkreis Coburg wird das wertvolle Grundwasser von 50 Trinkwassergewinnungsanlagen durch 35 Wasserschutzgebiete vor Verunreinigungen bewahrt. An ein Wasserschutzgebiet werden über den allgemeinen flächendeckenden Schutz hinaus weitere Anforderungen gestellt. Um die Wasserfassung herum werden deshalb drei Zonen ausgewiesen, die um so entschiedener durch Auflagen vor Verunreinigungen geschützt sind, je näher sie der Fassung liegen.
Die drei Schutzzonen heißen:
Wasserschutzgebiete sind in der Natur durch die blau-weißen Schilder mit der Aufschrift "Wasserschutzgebiet" gekennzeichnet. Achtung: Bis vor kurzem wurde lediglich die Zone II beschildert !
Durch ein Wasserschutzgebiet wird das Grundwasser gesetzlich geschützt. Wie bei einem Naturschutzgebiet regelt eine entsprechende Verordnung die gewässerschonende Nutzung dieses Areals.
Wasserschutzgebiete die seit dem 1. Januar 2001 festgesetzt worden sind:
Eine Besonderheit stellt das Heilquellenschutzgebiet für die beiden Thermalquellen der Stadt Bad Rodach dar. Hier wird Thermalwasser aus großer Tiefe gefördert, so dass die Beschränkungen durch die Schutzgebietsverordnung nicht so einschneidend sind.
Sämtliche Schutzgebietsverordnungen liegen mit den dazugehörigen Lageplänen im Landratsamt Coburg und in den betroffenen Städten und Gemeinden zur Einsicht aus.
Herr Mahr | Zimmer: | 216 |