Außerordentliche Wirtschaftshilfe ("Novemberhilfe/Dezemberhilfe")
Am 28. Oktober 2020 haben Bund und Länder die temporäre Schließung einzelner Branchen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Für die von den Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe"), um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
Mit Beschluss vom 25. November 2020 haben Bund und Länder vereinbart, die finanzielle Unterstützung für vom Lockdown betroffene Unternehmen auch im Dezember fortzuführen („Dezemberhilfe").
Die Höhe der Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe beträgt bis zu 75 % des jeweiligen Vergleichsumsatzes im Vorjahresmonat. Anträge auf Novemberhilfe & Dezemberhilfe können noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Alle relevanten Informationen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe sowie den Link zur Online-Antragstellung finden Sie hier.
Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche.
Die Überbrückungshilfe umfasst drei Phasen:
- Überbrückungshilfe I:
Die erste Phase umfasst die Fördermonate Juni bis August 2020: Die Antragsfrist ist abgelaufen. - Überbrückungshilfe II:
Die zweite Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können bis zum 31. März 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe II finden Sie hier. - Überbrückungshilfe III:
Die dritte Phase umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt sind, Anträge auf Überbrückungshilfe zu stellen.
Alle relevanten Informationen zur Überbrückungshilfe sowie den Link zur Online-Antragstellung finden Sie hier.
Liquiditätshilfen (Darlehen)
Liquiditätshilfen der LfA
Zur Bewältigung der Corona-Krise und Schaffung der Liquidität stellt die LfA-Förderbank Bayern derzeit einige praktikable LfA-Kredite mit Sonderkonditionen zur Verfügung.
Alle relevanten Informationen zu den Förderprogrammen der LfA finden Sie hier.
Liquiditätshilfen der KfW
Auch die KfW-Bank hat zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe in der Corona-Krise ein Sonderprogramm mit angepassten Förderbedingungen entwickelt.
Alle relevanten Informationen zu den KfW-Corona-Hilfen finden Sie hier.