Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Ab Montag, 26.10. Maskenpflicht in allen Schulklassen im Coburger Land

25.10.2020 | Der Landkreis Coburg hat die Stufe Rot der bayerischen Corona-Ampel erreicht.
Denn der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen, gerechnet auf 100.000 Einwohner, wurde überschritten.

Deshalb gelten im Landkreis Coburg einige Beschränkungen. Darunter auch Maskenpflicht an Schulen aller Jahrgangsstufen – auch am Platz!

Landratsamt, Gesundheitsamt und Schulamt Coburg bitten gemeinsam eindringlich darum, diese auch einzuhalten.
Da uns bereits Schreiben und Anrufe vereinzelter Eltern erreicht haben, dass das Mundschutztragen im Unterricht, insbesondere für jüngere Schüler, nicht zumutbar sei, wollen wir hiermit erklären, warum der Mund- und Nasenschutz auch während des Unterrichts so wichtig ist:

  • Die Maskenpflicht an Schulen aller Jahrgangsstufen, auch am Platz, wurde vom Bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege mit der jüngsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die den Inzidenzwert von 50 überschritten haben, angeordnet und ist damit auch rechtlich geltend. Diejenigen Landkreise oder kreisfreien Städte, die von dieser Anordnung durch eine eigens erlassene Anordnung abweichen, müssen diese begründen. Ohne eine tragfähige Begründung, beispielsweise weil das Überschreiten des Inzidenzwertes auf ein konkretes Ausbruchsgeschehen in einer Einrichtung zurückzuführen ist, ist ein Abweichen von der Maskenpflicht in Schulen, nicht rechtens.
  • Das Infektionsgeschehen im Coburger Land lässt sich eben nicht auf eine einzelne Einrichtung zurückführen. Vielmehr sind die COVID-19-Fälle in der Region breit gestreut, weshalb es gilt, Schutzmaßnahmen an sämtlichen Orten, an denen mehrere Personen zusammenkommen – und dazu zählen auch Schulen – zu ergreifen, um weiteren Ansteckungen vorzubeugen.
  • Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes hat auch einen gewissen sozialen Aspekt: Damit schützt man vor allem seine Mitmenschen. Durch das Tragen ihres Mund- und Nasenschutzes schützen die Schülerinnen und Schüler also auch ihre Mitschüler vor Krankheiten. Ihr Kind schützt andere Kinder und andere Kinder Ihr Kind.

„Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass das Virus nicht zu unterschätzen ist. Da sich die Infektionsketten im Landkreis Coburg nicht auf ein konkretes Ausbruchsgeschehen zurückführen lassen, müssen wir damit rechnen, dass eine Ansteckung überall dort möglich ist, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen. Auch, wenn diese Beschränkungen nicht einfach sein mögen, bitte ich nochmal ausdrücklich, im Sinne unser aller Gesundheit darum, sich an diese zu halten. Meiden Sie bitte Kontakte, die nicht zwingend erforderlich sind, halten Sie sich an die Hygieneregeln und tragen Sie einen Mund-Nasenschutz. Wir schützen uns damit gegenseitig. Nur durch diese Beschränkungen haben wir eine Chance das Virus einzudämmen", appelliert Landrat Sebastian Straubel an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Beschränkungen zu halten und auch im Unterricht an Schulen den Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Ein Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht mit geteilten Gruppen, wie in Stufe 3 (=Inzidenzwert über 50) möglich, ist momentan nicht vorgesehen. Darüber entscheiden Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, falls dies aufgrund eines konkreten Ereignisses notwendig werden würde.

Die Beschränkungen ändern sich erst dann, wenn der Landkreis Coburg sechs Tage lang unter einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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