Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Landkreis schließt sich den Maßnahmen der Stadt Coburg an

12.01.2021 | Der Landkreis Coburg hat zwar, anders als die Stadt Coburg, den 7-Tage-Inzidenzwert von 300 aktuell nicht überschritten. Aufgrund der räumlichen Nähe und weil es sich um eine gemeinsame Region handelt, schließt sich der Landkreis den Maßnahmen der Stadt an. Dazu hat der Landkreis ebenso eine Allgemeinverfügung erlassen.

Demnach gilt, im Landkreis genau wie in der Stadt Coburg Folgendes:

  • Behördengänge sind nur gestattet, wenn ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich ist.
  • Gottesdienste und die Zusammenkünfte weiterer Glaubensgemeinschaften in Gebäuden sind weiter untersagt, im Freien sind sie auf 50 Personen begrenzt.
  • Auch Versammlungen in geschlossenen Räumen sind untersagt. Im Freien sind Versammlungen auf 25 Personen und eine Dauer von 60 Minuten beschränkt, es ist ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Beteiligten einzuhalten.
  • In Pflegeeinrichtungen herrscht FFP2-Maskenpflicht. Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten beschränkt.
  • Bei Beerdigungen ist die musikalische Begleitung auch ohne MNS durch eine Einzelperson mit großem Abstand (5 Meter) erlaubt.

Darüber hinaus besteht Maskenpflicht auf folgenden Plätzen:

Bad Rodach

  • Marktplatz von Herrengasse 1 bis Einmündung Alexandrinenstraße/Wallgasse und Hildburghäuser Straße Einmündung Neugasse bis Coburger Straße Einmündung Fahrstraße
  • Bahnsteig am Bahnhof
  • Kurpark

Neustadt b.Coburg

  • Fußgängerzone Markplatz

Rödental

  • Parkdeck mit Tiefgarage Rathausstraße
  • Parkdeck mit Tiefgarage Mecklenburger Straße
  • Parkplatz Gnaileser Straße
  • Parkplatz Bürgermeister Ferdinand-Fischer-Straße
  • Parkplatz Rathausstraße/Hallenbad
  • Tiefgarage Bürgerplatz 2

Seßlach

  • Maximiliansplatz
  • Kirchplatz

Sonnefeld

  • Domänenplatz

Diese Regelungen gelten bis einschließlich 22. Januar.

Weiterhin Bestand haben, bereits aufgrund der Überschreitung des 200er Inzidenzwertes, unter anderem die Regelungen, dass touristische Ausflüge nur in einem Umkreis von 15 Kilometern erlaubt sind, und sich privat lediglich ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen darf.
Diese Regelungen können erst dann außer Kraft gesetzt werden, wenn der Inzidenzwert des Landkreises sieben Tage in Folge unter 200 liegt.

Diese Maßnahmen wurden in der Region Coburg zusätzlich zu den bayernweit geltenden Regelungen erlassen, weil die Inzidenzwerte (jeweils Stand 12.1.2021, 0 Uhr) von Stadt (326,3) und Landkreis (260,5) Coburg höher sind als der bayernweite (164,5).
Dazu Landrat Sebastian Straubel: „Die Infektionszahlen in der Region sind nach wie vor hoch. Die Ansteckungswege sind nicht auf einzelne Hotspots zurückzuführen, sondern vielfältig. Da das Virus von Mensch zu Mensch übertragen wird, ist unsere einzige Chance, das Infektionsgeschehen einzudämmen, Kontakte so weit es geht zu reduzieren. Diese Maßnahmen dienen einzig und allein einem: unserer Gesundheit. Miteinander füreinander – das ist das Motto in dieser Zeit und deshalb kann ich nur darum bitten, danach zu handeln. Jeder kann seinen Beitrag leisten, um die Infektionszahlen wieder nach unten zu treiben."

 

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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