In Anlehnung an die derzeit geltende Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske oder Maske mit ähnlicher Schutzwirkung im ÖPNV und in Einkaufsmärkten, hat das Landratsamt Coburg entschieden, ab Montag, 1. Februar ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer entsprechenden Maske einzuführen.
Dies gilt für Mitarbeiter wie Besucher und zwar genauso lange wie die entsprechende bayerische Verordnung für den ÖPNV und den Handel.
Die Regelung gilt auch für das Jobcenter Coburg Land und den Zweckverband Zulassung.
Ohne entsprechende Maske ist ein Besuch der genannten Behörden derzeit leider nicht möglich.