01.02.2012 | Die Mobilitätsregion Stadt und Landkreis Coburg informiert:
ÖPNV verkehrt nach Schulfahrplan
Nachdem das bayerische Kabinett beschlossen hat, dass die Abiturienten bereits ab 1.Februar im Wechselunterricht zur Schule gehen dürfen, hat der Landkreis den ÖPNV dementsprechend angepasst.
Das heißt seit 1.Februar fahren die OVF und alle beauftragten Subunternehmer wieder nach dem Schulfahrplan, um so sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler zur Schule kommen können.
Alle gültigen Fahrpläne finden Sie unter www.coburgmobil.de
Die Fahrten des Nacht-AST im Landkreis Coburg und der nächtlichen Freizeitlinie 8312 zwischen Coburg und Sonneberg bleiben eingestellt.
Das restliche Rufbusangebot ist weiterhin uneingeschränkt nutzbar.
Bitte beachten Sie, dass die Fahrten über die Auskunftssysteme der Deutschen Bahn und andere Online-Auskunftssysteme abweichend dargestellt werden können.
Seit dem 18.Januar 2021 gilt eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV. Konkret bedeutet das eine FFP2-Maskenpflich in allen Bussen und an den Haltestelleneinrichtungen. Kinder im Alter zwischen sechs und 15 Jahren sind von der verschärften Maskenpflicht nicht betroffen und müssen wie bisher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.