15.02.2021 | Die nächtliche Ausgangssperre gilt laut Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung nur noch in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der 7-Tages-Inzidenzwert von 100 innerhalb der letzten sieben Tage überschritten wurde. In allen anderen Landkreise und kreisfreien Städte entfällt sie.
Da der Inzidenzwert des Landkreises Coburg bereits seit 3. Februar unter 100 liegt, entfällt damit die Ausgangssperre im Landkreis Coburg.
Weiter entfallen im Landkreis Coburg auch das Alkoholverbot sowie die Maskenpflicht an Begegnungsstätten und öffentlichen Orten.