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Teaser Vereinspauschale 2021

17.03.2021 | Nach Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern gibt es Änderungen bei der Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2021.

Zunächst erfolgt auch für das Jahr 2021 eine Verdoppelung der Fördersumme, die der Freistaat Bayern zur Verfügung stellt. Es werden insgesamt 40 Mio. Euro veranschlagt.

Damit ein Verein von der Förderung profitieren kann, hat er üblicherweise einen Jugendanteil von 10 % nachzuweisen. Im Jahr 2021 kann auf diesen Nachweis verzichtet werden, wenn der Jugendanteil im Jahr 2020 erreicht wurde.

Sofern das Beitrags-Ist-Aufkommen unter 70 Prozent des Beitrags-Sollaufkommens liegt, ist eine Günstigkeitsprüfung mit dem Ist-Aufkommen aus 2020 vorzunehmen.

Sollten Vereine einen Mitgliederschwund durch Austritte erlitten haben, können die Mitgliederzahlen für 2020 herangezogen werden, wenn dies günstiger ist.

Die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten wurde nicht verändert, daher ist davon auszugehen, dass nur wenige Vereine zusätzlich von den Änderungen zur Vereinspauschale profitieren werden.

Die Frist zur Abgabe der Anträge auf Vereinspauschale 2021 wurde bis zum 6.April 2021 verlängert.

Sollten Vereine noch keinen Antrag gestellt haben oder Lizenzen ihrer Übungsleiter nachreichen wollen, ist dies bis dahin noch möglich.

Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie auch über unsere Internetseite.

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