Aufgrund der Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bayerische Staatsregierung einen Härtefallfonds beschlossen. Über den Energiepreiszuschuss sollen Mehrkosten für Sport- und Schützenvereine abgedeckt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 80% der einfachen Vereinspauschale 2023.
Antragsberechtigt sind alle Vereine, die im Förderjahr 2023 Vereinspauschale erhalten. Die Anträge müssen bis 15.05.2023 bei den Kreisverwaltungsbehörden eingereicht werden. Die Einreichung ist per Post, E-Mail oder in Kürze über das Online-Verfahren möglich.
Die Förderrichtlinie als Grundlage des Zuschusses ist hier einsehbar:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/167/baymbl-2023-167.pdf
Ihre Ansprechpartnerin
Julia Dünisch
Telefon 09561 514-2310
Telefax 09561 514-892310
Die Vollzugshinweise und das Antragsformular stehen hier zum Download bereit:
Dateiname | Dateigröße |
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Vollzugshinweise | 216 KB |
Antragsformular | 315 KB |