Der Freistaat Bayern gewährt nach der Unwetterlage im Zeitraum 31. Mai bis 2. Juni Soforthilfen für „Haushalt/Hausrat" und für „Ölschäden an Gebäuden" auch für den Landkreis Coburg.
Für die Abwicklung von Anträgen und die Gewährung von Soforthilfen von betroffenen privaten Haushalte ist das Landratsamt Coburg zuständig. Schäden von Betrieben werden über die Regierung von Oberfranken, Schäden von landwirtschaftlichen Betrieben über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgewickelt.
Beide Arten der Soforthilfen (Haushalt/Hausrat und Ölschäden) können nebeneinander beantragt werden. Dies gilt sowohl für Mieter als auch für selbstnutzende Eigentümer. Die Höhe der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat" beträgt im Landkreis Coburg beträgt bis zu 2500 Euro (statt 5000 Euro), da im Landkreis Coburg Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber nur keine Versicherung abgeschlossen wurde. Die Höhe der Soforthilfe „Ölschäden bei Gebäuden" beträgt im Landkreis Coburg aus denselben Gründen nur bis zu 5000 Euro (statt 10.000 Euro). Ist eine Elementarschadenversicherung vorhanden, empfiehlt das Landratsamt Betroffenen, zuerst abzuklären, ob diese Versicherung für ihre Schäden eintritt.
Für die Antragstellung sind die unten aufgeführten Formulare zu verwenden und beim Landratsamt Coburg einzureichen. Bei der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat" reicht die im Antrag vorgesehene Angabe des (voraussichtlichen) Schadens sowie die Bestätigung, dass Schäden in dieser Höhe entstanden sind und die Mittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden.
Bei der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden" ist der Ölschaden durch Öl als solcher nachzuweisen. Im Zeitpunkt der Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen aus, nach Beseitigung der Schäden sind die entsprechenden Rechnungen vorzulegen.
Wichtig: Die Datenschutzerklärung ist zu jedem Antrag mit auszuhändigen.
Für Fragen und weitere Informationen können sich Betroffene per Mail ans Landratsamt Coburg wenden. HIER geht es direkt zur Mailadresse.