Sitzung: 16.01.2024 Ausschuss für Jugend und Familie
Berichterstatter: Kerstin Spindler
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 261/2023
Sachverhalt
Im Ausschuss für
Jugend und Familie wurde am 11.05.2023, Vorlage Nr. 117/2023, über die
Möglichkeit berichtet, Pflegekinder zur Entlastung stunden- oder tageweise in
die Einrichtung „Wohnnest“ zu geben. Es handelt sich dabei um eine Kurzzeiteinrichtung
für Menschen mit Behinderung, deren Träger das Diakonische Werk Coburg ist.
Ziel dieser
Maßnahme ist die Entlastung von Pflegeeltern, die sich täglich um Kinder mit
Behinderungen kümmern und somit besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Es muss
darum gehen, Unterstützungsformen zu finden bzw. zu finanzieren, um den
betroffenen Kindern den Verbleib in den Familien möglich zu machen.
Die jungen
Menschen, die dem § 35 a SGB VIII „Eingliederungshilfe für Kinder und
Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung“
zuzuordnen sind, benötigen eine deutlich intensivere und umfassendere Betreuung
und Begleitung als Gleichaltrige ohne Beeinträchtigungen. Dies zeigt sich z.B.
bei der Körperhygiene, beim Essen, beim Spielen oder auch im Umgang mit
Menschen. Manchmal ist bereits das alltägliche morgendliche Aufstehen eher ein
Kampf und von Wutausbrüchen begleitet. Eine liebevolle und unterstützende
Begleitung im Rahmen der Erziehung kann den Pflegeeltern nur gelingen, wenn sie
auch Zeit für sich finden.
Die Aufnahme von
jungen Menschen aus der Jugendhilfe im Wohnnest, ist eben genau eine derartige
Entlastungschance. Dies war bislang so nicht vorgesehen, weshalb von Seiten des
Amtes für Jugend und Familie angedacht war, eine Leistungsvereinbarung mit dem
Träger abzuschließen.
Zwischenzeitlich
liegen dem Jugendamt Landkreis Coburg alle Unterlagen der Einrichtung vor. Aus
der Konzeption geht hervor, dass die Aufnahme auch für junge Menschen der
Jugendhilfe möglich ist. Von Seiten der Regierung von Oberfranken liegt eine
entsprechende Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vor. Eine Inanspruchnahme
dieser Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist somit
unproblematisch und unbürokratisch möglich und bedarf keiner zusätzlichen
Leistungsvereinbarung.
Das Jugendamt des
Landkreises Coburg hat neben der Haushaltsstelle für Pflegekinder nach § 33 SGB
VIII auch eine Haushaltsstelle für Pflegekinder, die dem § 35 a SGB VIII
zuzuordnen sind. Hier wurde bei den Haushaltsplanungen ein entsprechendes
Budget für die o.g. Maßnahme mit eingeplant.