Sitzung: 05.03.2024 Bauausschuss
Berichterstatter: Christian Kern
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 016/2024
Beschlussvorschlag
Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2023 - 2027 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg hinsichtlich der Bau- und Beschaffungsmaßnahmen des Tiefbaus wird gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2023 – 2027.
Sachverhalt
Nach Art. 64 LKrO hat
der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung
zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm,
das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im
Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder
Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf
das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2
KommHV).
Letztmals am 16.02.2023
hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026
beschlossen.
Den gesetzlichen
Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu
gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind:
a)
Wegfall
des Finanzplanungsjahres 2022 und Neuerfassung des Jahres 2027
b)
Wegfall
oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen
c)
Verschiebung
von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre
d)
neue
Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten
Planungsunterlagen
etc.)
Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt, der Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) sowie auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln gesehen werden muss (s. auch Finanzplan).