Berichterstatter: Alexander Krey

Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Die Änderung der Satzung wird beschlossen. Diese tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Coburg in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Coburg vom 01.01.2024 (Coburger Amtsblatt Nr. 40 vom 22.12.2023) außer Kraft.


Sachverhalt

Der Landkreis Coburg stellt bei Bedarf zur Mitnahme durch die Abfuhrunternehmen zugelassene Restmüllsäcke über die Gemeinden zur Verfügung. Sie dienen der Beseitigung nicht regelmäßig entstehender Abfallmengen und stehen insbesondere nicht in Konkurrenz zum herkömmlichen Holsystem der Tonnen. Die ergänzenden Restmüllsäcke mit dem Logo des Landkreises Coburg werden derzeit für 3,60 € über die Gemeinden an die Bürger abgegeben.

 

Wie auch die reguläre Kalkulation unterliegen die Säcke dem Prinzip der Kostendeckung. Durch die Erhöhung der Müllgebühren im Dezember 2023 ist der Erwerb eines zugelassenen Restmüllsacks aktuell kostengünstiger als die Leerungsgebühren für die 80 und 120 Liter-Tonne. Neben den Kosten beim Einkauf und den Verbrennungskosten über die Umlage des Zweckverbands für Abfallwirtschaft sind auch die Gemeinkosten mit zu berücksichtigen. Weiterhin werden etwaige Ausweicheffekte durch besonders sparsame Bürger verhindert.

 

Es wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Abgabe der Restmüllsäcke auf 4,50 € zu erhöhen.