Berichterstatter: Christian Kern

Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2023 – 2027 berichtigte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg hinsichtlich der Bau- und Beschaffungsmaßnahmen des Tiefbaus wird gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2023 – 2027. 

 


Sachverhalt

 

Am 14.03.2024 wurde das Investitionsprogramm 2023 – 2027 des Landkreises beschlossen. Die Ansätze der Finanzplanwerte und die im Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr (HHJ.) 2024 waren korrekt und es bedarf keinerlei Änderungen für das beschlossene HHJ.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden mehrmals die Finanzplanwerte, auch im Investitionsprogramm, der Jahre 2025, 2026 und 2027 geändert und Korrekturen vorgenommen. Dadurch wurde ein Abgleich mit der Software der Haushaltsplanerstellung nicht korrekt abgebildet und einige Zahlen sind nicht eingetragen bzw. übernommen worden.

Dies hat zur Folge, dass kein Ausgleich in den Jahren 2025, 2026 und 2027 als reine Planwerte in Einnahmen und Ausgaben erfolgte. Einige Werte müssen in den genannten Jahren im Finanzplan und Investitionsplan korrigiert werden um diese dann im Rahmen der Haushaltsgenehmigung der Regierung korrekt vorzulegen.

 

Änderungen im Finanzplan:

 

Einnahmen Verwaltungshaushalt:

 

HHSt.

Bezeichnung

2025

2026

2027

 

9000.0001

Steuern, allg. Zuweisungen, Grundsteuer A u. B.

3.000

3.000

3.000

9000.0410

Allgemeine Zuweisungen

22.364.100

22.996.100

24.049.100

9000.0720

Allgemeine Umlagen

50.500.000

51.000.000

51.500.000

 

Ausgaben Verwaltungshaushalt:

 

HHSt.

 

2025

2026

2027

 

4701.7005

Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnl. Einrichtungen

2.900.000

2.958.000

3.016.000

5191.7111

Zuweisungen u. sonst. Zuschüsse f+r lfd. Zwecke, Schuldendiensthilfe an Land

2.349.500

2.374.500

2.399.500

9121.8070

Zinsausgaben

1.420.000

1.320.000

1.220.000

 


 

 

Änderungen im Investitionsplan:

 

Einnahmen Vermögenshaushalt:

 

lfd. Nr.

 

Haushalts-
stelle

Bezeichnung der Maßnahme

2025

2026

2027

1)

 

Zuschüsse etc.

4.459.500 €

6.664.000 €

7.725.500 €

6)

 

Kreditaufnahmen

11.565.900 €

4.307.100 €

6.563.800 €

8)

 

Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt

3.000.000 €

3.000.000 €

3.000.000 €

 

 

Ausgaben Vermögenshaushalt:

 

lfd. Nr.

 

Haushalts-
stelle

Bezeichnung der Maßnahme

2025

2026

2027

15

1.0684.9633

Landratsamt - Nebengebäude;

Errichtung einer PV-Anlage

200.000 €

0 €

0 €

17

1.1300.9350

Brandschutz; Digitale Alarmierung (Pager) Zusatzmodul,

0 €

0 €

0 €

60

1.4515.9357

Jugendarbeit KOJA;

Ersatzbeschaffung Jugendbus

45.000 €

 

 

123

1.9121.9776

Tilgung von Krediten

2.078.100 €

2.050.800 €

2.074.300 €

 

 

Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).

 

Letztmals am 14.03.2024 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027 beschlossen. Die Änderungen, wie im Sachverhalt dargestellt, wurden geändert.

 

Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind erläutert.

 

Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt, der Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) sowie auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln gesehen werden muss (s. auch Finanzplan).