Berichterstatter: Christian Kern

Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Die Änderung bei § 4 der Haushaltssatzung 2024 wird gebilligt.

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wir hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2024 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.


Sachverhalt

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

Am 14.03.2024 beschloss der Kreistag die Haushaltssatzung für das Jahr 2024. Allerdings ergaben sich nach erneuter Prüfung bei der Übersicht (Verpflichtungsermächtigungen die voraussichtig fällig werden Ausgaben) Änderungen.

Verpflichtungsermächtigungen sind bei folgenden Haushaltsstellen (HHSt.) veranschlagt:

 

HHSt.

Bezeichnung

2025

2026

2027

 

1.1300.9820

Investitionszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

665.000 €

395.000 €

1.6500.9501

Tiefbaumaßnahme, Deckenneubau an verschiedenen Kreisstraßen

500.000 €

500.000 €

500.000 €

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beträgt im Vermögenshaushalt für das Jahr 2024 somit 2.560.000 €. Dieser Betrag ist unter § 4 der Haushaltssatzung festzusetzen.

 

In der beschlossenen Haushaltssatzung waren unter § 4 lediglich 1.450.000 € festgesetzt.

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2024 bleiben gegenüber der am 14.03.2024 beschlossenen Satzung unverändert.