Landratsamt Coburg

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen! Sie befinden sich in der verbindlichen

Anmeldung zur Ferienfreizeit.

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

Verbindliche Anmeldung zur Ferienfreizeit


Zeitraum der Freizeit


Der Kommunalen Jugendarbeit, Landkreis Coburg
Lauterer Str. 60, 96450 Coburg
Tel: 09561/514-2204 Mail: info@koja.de


Bitte lesen Sie diese Erklärungen und Einwilligungen sorgfältig durch, füllen diese vollständig und gewissenhaft aus und senden diese bitte an die Kommunale Jugendarbeit zurück! Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung und weitere Informationen von uns.
Vielen Dank!

Hiermit melde ich mein Kind

zur o.g. Ferienfreizeit verbindlich an.


Folgende Informationen sind für die Übernahme der Aufsichtspflicht während der Teilnahme Ihres Kindes an der oben genannten Freizeit unerlässlich und müssen von den Personensorgeberechtigten angegeben werden:

Wir möchten auch Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen eine Teilnahme an unserer Maßnahme ermöglichen. Dies kann aber nur mit einem offenen Gespräch im Vorfeld der Anmeldung funktionieren, in dem wir nach Grad der Beeinträchtigung bewerten können, ob unsere Jugendleiter/-innen eine Aufsicht und angemessene Betreuung leisten können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Versicherungsschutz liegt nur bei vorliegender schriftlicher Anmeldung vor und beginnt mit der Übernahme durch das pädagogische Personal und endet mit Rückkehr am vereinbarten Treffpunkt.
  2. Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien und Medikamenteneinnahme sind unbedingt auf der Einverständniserklärung anzugeben. Versichertenkarte und Impfpass sollten mitgeführt werden.
  3. Bei unentschuldigtem Fernbleiben und kurzfristigen Absagen behalten wir uns vor, den Teilnehmerbetrag in Rechnung zu stellen.
  4. Wir behalten uns vor, Teilnehmer/-innen aus laufenden Aktionen auszuschließen, wenn diese den reibungslosen Ablauf der Aktion gefährden, z.B. durch unangemessenes Verhalten. Die Kosten für die Rückfahrt müssen vom Teilnehmer getragen werden.
  5. Den Anweisungen der Betreuer/-innen ist Folge zu leisten.
  6. Falls Teilnehmer/-innen bei Fahrten einen Kindersitz benötigen, muss dieser mit zum Treffpunkt gebracht werden.
  7. Falls Aktionen aufgrund von höherer Gewalt abgebrochen werden oder ausfallen, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
  8. Gemäß ihrem Entwicklungsstand dürfen sich Teilnehmer/-innen bei Aktionen selbstständig und unbeaufsichtigt bewegen.

Einverständniserklärungen (bitte ankreuzen)

Nach Inkrafttreten der EU Datenschutzverordnung ab dem 25.05.2018:

Wenn Sie das Formular absenden, wird danach ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können es sich dann für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.