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Teaser Stellen-/ Ausbildungsangebote

Leben und arbeiten im Landkreis –
Aktuelle Stellenangebote

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, einem Praktikum oder einem Ausbildungsplatz? Dann werden Sie vielleicht hier fündig. Wir freuen uns über jeden, der im Landkreis Coburg leben und arbeiten möchte und unterstützen deshalb gerne Unternehmen bei der Suche nach neuen Beschäftigten.

  • DSGVO - Datenschutzhinweise für Bewerber (m/w/d)

    Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren
    gemäß Art. 13 Abs. 1 DSGVO

    Wir nehmen den Schutz der Privatsphäre von Bewerbern bei der Verarbeitung persönlicher Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen.

    Wir erheben und verarbeiten die persönlichen Daten unserer Bewerberinnen und Bewerber gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Hierzu zählen auch alle Bewerber für Ausbildungs- und Praktikantenstellen. Initiativbewerbungen sind ebenso an bewerbungen@landkreis-coburg.de zu richten.

    Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir im Rahmen unseres Bewerbungsverfahrens erheben.

    1. Angaben zum Verantwortlichen

    Landkreis Coburg
    Landratsamt Coburg
    Landrat Sebastian Straubel
    Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
    Telefon 09561 514-0
    Telefax 09561 514-1099
    landratsamt@landkreis-coburg.de
    www.landkreis-coburg.de

    2. Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten

    Landratsamt Coburg
    Nicola Steffen-Rohrbeck (ab September 2020)
    Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
    Telefon 09561 514-5380
    Telefax 09561 514-895380
    datenschutz@landkreis-coburg.de

    3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
         der personenbezogenen Daten

    Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und c, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h sowie Art. 88 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes vom 15.05.2018 (GVBl S. 230).

    4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen personenbezogene
         Daten (noch) offengelegt werden

    • Personalverwaltung
    • zuständige Fachabteilung und Vorgesetzte
    • Landrat / stellv. Landrat
    • Personalrat
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Gleichstellungsbeauftragte/r

    5. Übermittlung der personenbezogenen Daten in ein Drittland

    Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland erfolgt nicht.

    6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

    Zur Erfüllung unserer Dokumentationspflichten gem. Art. 33 Abs. 2 i.V.m Art. 19 Abs. 4 GG werden Ihre Daten nach der Erhebung bis zu einer Dauer von sechs Monaten gespeichert.

    Initiativbewerbungen, die nicht in den Bewerberpool aufgenommen werden, werden sofort gelöscht. Bei Aufnahme in den Bewerberpool erfolgt eine Löschung nach spätestens sechs Monaten.

    Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere hinsichtlich der Anlage von Personalakten, informiert.

    7. Weitere datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 2 DSGVO

    • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
    • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
      Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
      Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz (BayLfD)
      Wagmüllerstraße 18, 80538 München
      Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
      Telefon 089 212672-0
      Telefax 089 212672-50
      poststelle@datenschutz-bayern.de
      www.datenschutz-bayern.de

    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Fachbereich Personal und Organisation, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

    Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Datenschutzbeauftragten sowie im Fachbereich Personal und Organisation.

  • Stellenangebote

  • Ausbildung

    Der Landkreis Coburg bildet regelmäßig aus!

    Ihre Ansprechpartner:

    Christian Hüttner
    Telefon  09561 514-1905

    Torsten Hetz
    Telefon 09561 514-1900

    • Verwaltungsfachangestellte/r

      Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung

      Die Ausbildung dauert drei Jahre und richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz und den einschlägigen Tarifvorschriften. Sie erfolgt in praktischen Abschnitten am Landratsamt Coburg, der Berufsschule in Bamberg (Blockunterricht) und der überbetrieblichen Ausbildung bei der Bayerischen Verwaltungsschule (Blockunterricht mit Unterbringung in Neustadt/Aisch).

      Eine Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung wird nicht zugesichert.

      Vorraussetzungen: mindestens mittlerer Schulabschluss.

      Die Ausbildungsstellen werden vom Landkreis vor den Sommerferien des Jahres ausgeschrieben (Tageszeitungen/Schulaushänge/Internetpräsentation/Gemeindeblätter usw.), welches vor dem Jahr des Ausbildungsbeginns liegt.

    • Beamtin/Beamter

      Zweite Qualifikationsebene – Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen - (ehem. mittlerer Dienst)

      Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Sie erfolgt in praktischen Abschnitten am Landratsamt Coburg und der theoretischen Ausbildung bei der Bayerischen Verwaltungsschule (Blockunterricht ohne Unterbringung in Neustadt a. d. Aisch).

      Eine Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung wird nicht zugesichert.

      Voraussetzung:

      • qualifizierender Abschluss der Haupt- oder Mittelschule oder
      • der mittlerer Schulabschluss oder
      • ein vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als mittleren Schulabschluss anerkannter Bildungsstand

      Der Ausbildung vorgelagert ist ein gesetzlich vorgeschriebener, bayernweiter Auswahltest. Dieser wird vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchgeführt.

      Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Teilnahme am Auswahltest:

      Termine
      Ablauf Verfahren

      Sofern Sie bei der Anmeldung den Landkreis Coburg als möglichen Arbeitgeber angegeben haben, erhält der Landkreis nach Auswertung der Tests eine Liste mit Ihren Ergebnis und dem aller anderen Bewerber, die den Landkreis Coburg ausgewählt haben. Sollte das Testergebnis unser Interesse an Ihnen geweckt haben, so werden Sie aufgefordert, Ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen, anschließend laden wir Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein.

    • Straßenwärter/in

      Die dreijährige Ausbildung zum Facharbeiter absolvieren Sie an

      • der Straßenmeisterei
      • am Berufsbildungszentrum der Josef-Greising-Schule in Würzburg
      • dem überbetrieblichen Ausbildungszentrum in Gerolzhofen

      Eine Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung wird nicht zugesichert.

      Vorraussetzung: mindestens qualifizierender Abschluss der Haupt- oder Mittelschule

      Die Ausbildungsstellen werden vom Landkreis nach den Sommerferien des Jahres ausgeschrieben (Tageszeitungen/Schulaushänge/Internetpräsentation/Gemeindeblätter usw.), welches vor dem Jahr des Ausbildungsbeginns liegt.

    • Praktikum

      Derzeit werden studentische Praktika und Praxissemester mit Vergütung vor allem in folgenden Bereichen angeboten:

      • Soziale Arbeit
      • Integrative Gesundheitsförderung
      • Bauingenieure

      Wir sind stets bemüht, interessierten Menschen einen Einblick in die Arbeitsabläufe unserer Behörde zu ermöglichen. Auf Anfrage können im Rahmen von Schülerpraktikas, Umschulungsmaßnahmen, beruflicher Orientierung, usw. für kürzere Zeiträume Praktikumsplätze ohne Vergütung zur Verfügung gestellt werden. Eine anschließende Weiterbeschäftigung ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.

    • Ferienjob/Geringfügige Beschäftigung/Minijob

      Am Landratsamt Coburg werden grundsätzlich keine Ferienjobs/Minijobs angeboten.

  • Mediathek

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Landarzt mal anders.

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09561 514-0
Telefax
09561 514-1099

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