Elterngeld
Alle Eltern können nach der Geburt ihres Kindes bis zu 14 Monate lang Elterngeld bekommen. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach der Geburt des Kindes bei Ihrer Gemeinde oder direkt bei den Regionalstellen des Zentrums Bayern → Mehr erfahren!
Geschwisterbonus
Familien mit mehr als einem Kind können einen so genannten Geschwisterbonus erhalten. Das zustehende Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht. Der Mindestbetrag erhöht sich also von → Mehr erfahren!
Kindergeld
Für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr haben Eltern einen Anspruch auf Kindergeld. Sind die Kinder arbeitslos oder in Ausbildung, verlängert sich die Auszahlung bis zum 21. bzw. 25. Lebensjahr. Die Höhe des Kindergeldes ist nicht → Mehr erfahren!
Kindergeldzuschlag
Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder mit dem Kinderzuschlag zusätzlich Hilfe bekommen. Bis zu 140 Euro monatlich werden pro Kind gezahlt, wenn die Eltern zwar den eigenen Bedarf, aber nicht den Bedarf ihrer → Mehr erfahren!
Mutterschaftsgeld
Stehen Mütter in einem Arbeitsverhältnis, wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Je nach Art der Krankenversicherung variiert die Höhe des Mutterschaftsgeldes. Das → Mehr erfahren!
Landeserziehungsgeld
Im Anschluss an das Elterngeld kann das Landeserziehungsgeld gewährt werden. Die Höhe und Zahlungsdauer des Landeserziehungsgeldes richten sich nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder.
Ansprechpartner ist → Mehr erfahren!
Steuerliche Vorteile
Damit der Start ins Familienleben leichter wird, gibt es verschiedene Regelungen, die Eltern steuerlich entlasten sollen. Dazu gehören die Freibeträge für Kinder zur Sicherung des Existenzminimums, die Berücksichtigung → Mehr erfahren!
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
Steuerliche Berücksichtigung bei der Lohnsteuer
1.308 Euro pro Jahr beträgt der steuerliche Entlastungsbetrag für alleinstehende alleinerziehende Mütter und Väter. Er wird bei der Lohnsteuer in der → Mehr erfahren!
Erstausstattung
Finanzielle Unterstützung erhalten Eltern, die ALG II, Sozialgeld bzw. Grundsicherungsleistungen beziehen. Sie können bei der für sie zuständigen Behörde, zum Beispiel Jobcenter oder Sozialamt, finanzielle Leistungen zur → Mehr erfahren!
Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Schwangere Frauen, kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen können bei der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" finanzielle Beihilfen beantragen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen.
Mehrlingsgeburt
Als Starthilfe für Familien mit Drillingen, Vierlingen oder Fünflingen gewährt die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" eine einmalige Beihilfe in Höhe von 515 Euro pro Kind. Die Stiftung beteiligt sich darüber hinaus → Mehr erfahren!
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der öffentlich bereitgestellten → Mehr erfahren!
Wohngeld
Der staatliche Mietzuschuss kann Haushalten mit einem geringen Einkommen helfen und für Entlastung sorgen. Die Höhe des Wohngeldes hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt; → Mehr erfahren!