Durch eine Beistandschaft wird das Jugendamt ermächtigt, die Vaterschaftsfeststellung für Ihr Kind durchzuführen und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen geltend zu machen.
Durch eine Beistandschaft wird das Jugendamt ermächtigt, die Vaterschaftsfeststellung für Ihr Kind durchzuführen und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen geltend zu machen.
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