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Teaser FFP2-Masken

18.01.2021 | FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Seit Montag müssen im Öffentlichen Personennahverkehr, zum Einkaufen, beim Arzt und in anderen Praxen (z.B. Physiotherapie) sowie in Alten- und Pflegeheimen FFP2-Masken oder alternativ Masken mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard (KN 95 und N 95-Schutzmasken) getragen werden.

Da insbesondere ältere und vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger bei einer Infektion mit dem Coronavirus gefährdet sind, gilt es diese besonders zu schützen. Neben ihnen bekommen deshalb auch deren pflegende Angehörige vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege FFP2- oder vergleichbare Masken kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Hauptpflegeperson erhält drei FFP 2- oder vergleichbare Masken. Abgeholt werden können diese ab der kommenden Woche nach vorheriger telefonischer Anmeldung in der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung der zu pflegenden Person. Dafür ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades als Nachweis der Bezugsberechtigung vorzulegen.

FFP2-Masken für Bedürftige

Da der Preis einer Maske mit FFP2-Schutzwirkung höher liegt als der von sogenannten Community-Masken und diese auch nicht selbst hergestellt werden können, erhalten auch
Empfänger von Sozialleistungen und bedürftige Menschen die entsprechenden Masken vom Freistaat kostenlos.

So sollen Bürgerinnen und Bürger ab 15 Jahre, die Sozialleistungen beziehen oder bedürftig sind, zunächst fünf dieser Schutzmasken erhalten. Berechtigt dafür sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln.

Diese Masken werden durch das Jobcenter Coburg Land und das Landratsamt Coburg direkt per Post an die Berechtigten im Landkreis Coburg verschickt.

Leerraum - nicht löschen!!!

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