14.04.2021 | Bäche und Flüsse sind die Lebensadern unserer Landschaft und Heimat für faszinierende Tiere und Pflanzen. Ein naturnaher Bach oder Fluss bietet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten. Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür – damit aber auch die Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten. Die Gewässer sollen sich möglichst naturnah entwickeln können.
Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass Abfall nicht ans Gewässer gehört, sondern an den dafür vorgesehenen Stellen, z. B. Wertstoffhöfen und Grünschnittabgabestellen, entsorgt werden muss. Es ist nicht zulässig, Bauschutt, Holz, Grünschnitt sowie Haus- oder Sondermüll am oder im Gewässer zu entsorgen!
Komposthaufen, Holzlager und Strohballen gehören ebenfalls nicht ans Gewässer. Ablagerungen zu nah am Gewässer können bei Hochwasser abgeschwemmt werden und sich flussabwärts an Engstellen, z.B. an Rohrdurchlässen, Einläufen und Brücken, verkeilen. Das Wasser kann dort nicht mehr abfließen, tritt über die Ufer und führt zu Überschwemmungen. Außerdem können aus Ablagerungen, z.B. aus Rasenschnitt, Sickerwässer austreten, die zu erhöhtem Nährstoffeintrag ins Gewässer führen (Algenwachstum). Ein ausreichender Abstand zum Gewässer (mindestens fünf bis zehn Meter) muss eingehalten werden. Am Ufer und an den Böschungen darf nichts abge-lagert werden.
Wird gegen eine der hier genannten Vorgaben verstoßen, drohen empfindliche Bußgelder.
Weitere Informationen erteilen die Untere Wasserbehörde am Landratsamt Coburg und das Wasserwirtschaftsamt Kronach.