13.09.2021
Da auch im Landkreis Coburg der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 drei Tage in Folge überschritten wurde , gilt ab Mittwoch, 15. September die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
Das bedeutet, dass zum Beispiel für den Besuch von Innengastronomie, Friseur, Kosmetik oder anderen körpernahen Dienstleistungen, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (privat und öffentlich), bei Sport in geschlossenen Räumen, bei Besuchen im Krankenhaus oder bei Beherbergungen, ein Nachweis erfolgen muss, dass man gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder negativ darauf getestet ist.
Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Diese stehen getesteten Personen gleich.
Diese Regelung kann erst wieder aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 35 liegt. Aktuell ist diese Entwicklung leider nicht absehbar, ganz im Gegenteil steigt die Inzidenz derzeit weiter an.
Über aktuelle Impfangebote sowie Testmöglichkeiten informieren wir aktuell auf unserer Website www.landkreis-coburg.de und über unsere Social-Media-Kanäle.