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Teaser Ehrenamtskarte

7. Oktober 2022 - Ehrenamtskarte boomt: Schon 1500 Exemplare verteilt

Die Bayerische Ehrenamtskarte erfreut sich im Landkreis Coburg zunehmender Beliebtheit. Beim Feuerwehr-Ehrungsabend der Stadt Seßlach hat Landrat Sebastian Straubel am Mittwochabend die 1500. Ehrenamtskarte im Coburger Land herausgegeben: Norbert Brückner, seit 1993 aktiv bei der Feuerwehr Unterelldorf, hat die Karte und damit eine ganze Reihe von Vergünstigen bei Akzeptanzpartnern in der Region bekommen.
Die Entwicklung der Ehrenamtskarte im Landkreis kann sich sehen lassen. Tanja Altrichter ist im Landratsamt Ansprechpartnerin für die Karte und kennt den aktuellen Stand: „Zum Stichtag 1. Oktober haben wir heuer bereits 305 Karten herausgegeben." Das sind fast 200 mehr als im vergangenen Jahr. Die Bayerische Ehrenamtskarte gibt es in zwei Varianten: Die drei Jahre gültige blaue Karte erhalten zum Beispiel alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr, die sich seit mindestens zwei Jahren durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren. Gleiches gilt für Inhaber einer Jugendleitercard oder Aktive von Organisationen im Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Wer über Jahrzehnte mit großem Engagement ehrenamtlich unterwegs ist, kann sogar die goldene Ehrenamtskarte beantragen. Diese ist dann unbegrenzt gültig. Blaue Ehrenamtskarten sind in diesem Jahr 147 im Landkreis ausgehändigt worden, 158 Bürgerinnen und Bürger haben sogar neu die goldene Ehrenamtskarte bekommen.
Nachdem es die Ehrenamtskarte im Landkreis Coburg schon seit einigen Jahre gibt, rät Tanja Altrichter den Inhabern von blauen Karten, mal wieder einen Blick auf die Gültigkeitsdauer zu werfen: „Nach drei Jahren muss sie nämlich neu beantragt werden." Eine automatische Verlängerung der Karte gibt es nicht. Die Formulare für die Anträge sind auf den Internetseiten des Landkreises sowie direkt beim Koordinierungszentrum „Bürgerschaftliches Engagement" im Landratsamt erhältlich.
Derzeit gibt es 16 Akzeptanzpartner in der Region, die den Inhabern von Ehrenamtskarten Vorteile und Vergünstigungen einreichen. Diese reichen von Ermäßigungen bei Einkäufen bis hin zum vergünstigten Eintritt in Museen sowie in zahlreiche Sport- und Erholungseinrichtungen. Die Liste der Akzeptanzpartner ist ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Coburg zu finden.


Kontakt:


Informationen zum Erhalt der Ehrenamtskarte gibt es bei Tanja Altrichter im Landratsamt Coburg: Telefonnummer 09561/514-5203 oder per Mail an tanja.altrichter@landkreis-coburg.de. Sie ist auch Ansprechpartnerin für Unternehmen und Einrichtungen, die Akzeptanzpartner für die Ehrenamtskarte werden wollen.

1500. Ehrenamtskarte

 

Bildunterschrift: Jubiläumskarte: Norbert Brückner aus Unterelldorf (links) hat von Landrat Sebastian Straubel die 1500. Ehrenamtskarte überreicht bekommen.

Weitere Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte


Blaue Ehrenamtskarte (Gültigkeit: drei Jahre)


Sie erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
• sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
• Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
• aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppmannausbildung (MTA), oder
• als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
• als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
• einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).


Goldene Ehrenamtskarte (Gültigkeit: unbegrenzt)


Sie erhalten
• Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
• Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
• Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
• Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Liste der Akzeptanzpartner

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