Auskünfte aus dem Altlastenkataster
Jede Person hat nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Umwelt- informationsgesetzes (BayUIG)
→ http://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/bay/uig_ges.htm
Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Der Zugang kann gem. Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayUIG durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnet werden.
Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 BayUIG werden für die Übermittlung von Informationen Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Gebühren hierfür betragen nach dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz
→ http://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/bay/gebg_ges.htm
zwischen 10,00 und 2.500,00 €. Die Höhe der Gebühr richtet sich ausschließlich nach dem Verwaltungsaufwand. Bei Anfragen die einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand erfordern, kann die Gebühr auch individuell höher innerhalb des o. g. Gebührenrahmens festgesetzt werden. Für Auskünfte aus dem Altlastenkataster des Landkreises Coburg werden zurzeit 20,00 € verlangt.
Die Auskunft ist formlos schriftlich oder per email zu beantragen. Ist der Auskunftssuchende nicht Eigentümer des/der abgefragten Grundstücke(s) muss eine Einverständniserklärung des/der Eigentümer(s) mit beigefügt werden. Die Auskunft erfolgt durch Einsicht in das elektronisch geführte Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationssystem (ABuDIS). Für jede Gemarkung muss hierbei eine getrennte Abfrage erfolgen. Dadurch kann festgestellt werden, ob ein aktueller Eintrag vorliegt. Der Betrag wird für jede Gemarkung, die angefragt wird, extra erhoben. Werden für eine Gemarkung mehrere Flurnummern abgefragt, wird die Gebühr nur einmal erhoben.
Es wird jeweils nur bescheinigt, ob eine solche Eintragung vorliegt. Nähere Auskünfte werden zunächst nicht erteilt. Die Bescheinigung erfolgt schriftlich mit einem Anschreiben an den Antragsteller. Hierfür wird auch eine Kostenrechnung mit Zahlschein erstellt und dem Anschreiben beigefügt.