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Teaser Umwelt

Allgemeinverfügung Landratsamt Coburg vom 26. August 2022

Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage.

Dateiname Dateigröße
20220826 Allgemeinverfügung Holzfeuerungsanlagen 1. BlmSchV122 KB
Formular Notbetrieb Einzelraumfeuerungsanlage26 KB
Formular Notbetrieb Zentrale Heizungsanlage27 KB



  • Arten- und Biotopschutz

    Arten- und Biotopschutz

    Weltweit sterben täglich etwa 100 Arten für immer aus. Dieser dramatische Schwund an biologischer Vielfalt wirkt sich unweigerlich auch auf die Stabilität der globalen Ökosysteme aus, von denen auch das Leben des Menschen abhängt. Gleichzeitig werden somit zukünftigen Generationen auch wesentliche wirtschaftliche Möglichkeiten oder Entwicklungschancen z.B. im medizinisch-pharmazeutischen Bereich geraubt, da einmal ausgestorbene Lebensformen bzw. Genkombinationen nicht mehr rückholbar sind und damit auch nicht mehr genutzt werden können.


    International renommierte Wissenschaftler fordern seit langem umfangreiche Maßnahmen zum Erhalt eines möglichst großen Anteils der noch vorhandenen biologischen Vielfalt.


    1992 wurde dann auch von Deutschland auf der internationalen Umweltkonferenz von Rio de Janeiro die "Konvention zur Erhaltung der Biodiversität" unterzeichnet, was konkretes Handeln zum Erhalt der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume erfordert. Im BayNatSchG ist seit dem Volksbeghehren von 2029 festgeschrieben, dass bis 2030 ein Biotopverbund auf mind. 15 % der Offenlandfläche Bayerns aufgebaut wird, der vorrangig für Zwecke des Arten- und Biotopschutzes zur Sicherung der Biodiversität zur Verfügung steht. Außerdem soll die Landbewirtschaftung insgesamt naturverträglicher werden und soll Ziele des Arten- und Biotopschutzes besser als bisher integrieren. Die EU hat sich schließlich das Ziel gesetzt, bis 2030 den Rückgang der biologischen Vielfalt komplett zu stoppen und dafür auch bereits beeinträchtigte und zerstörte Ökosysteme wieder zu regenerieren. Nationale Biodiversitätsstrategien (Bundesrepublik Deutschland 2007 und Bayern 2015-2030) setzen sollen dies in den Regionen Europas umsetzen. Sie sind auch die Grundlage für den Arten- und Biotopschutz auf Landkreisebene.


    Der Landkreis Coburg versucht bereits seit 1991 durch die Einstellung einer eigenen Fachkraft für Arten- und Biotopschutz (Beruf: Diplom-Biologe) diesen Zielen für die Nachwelt gerecht zu werden (noch vor der Konferenz von Rio). Die für die Arterhaltung wichtigsten Gebiete sollen erfasst und gesichert werden. Gleichzeitig sollen in Defiziträumen neue Biotopstrukturen wieder aufgebaut und frühere Fehler so gut wie möglich korrigiert werden. Die verschiedenen Kartierungen (z.B. Artenschutzkartierung, Biotopkartierung, Grenzstreifenkartierung) wurden im Arten- und Biotopschutzprogramm zusammengeführt. Daraus wurden konkrete naturschutzfachliche Ziele abgeleitet, abgestimmt und in einem umfassenden Landkreisband für den Landkreis Coburg dargestellt. Die Umsetzung soll durch entsprechende Beratung, Förderprogramme, öffentliche Planungen (z.B. Landschaftspläne) und naturschutzrechtliche Sicherung (Schutzgebietsausweisungen) realisiert werden. Insbesondere aber soll über den Landschaftspflegeverband Coburger Land (s. eigene Rubrik LPV) ein kooperativer, freiwilliger Ansatz des Naturschutzes im ländlichen Raum auf der Basis von Förderung und finanzieller Honorierung von Arten- und Biotopschutzbemühungen zum Tragen kommen.

    Ihr Ansprechpartner:

    Frank Reißenweber
    Telefon  09561 514-4409

    ... weiter bei den vier laufenden Modellprojekten

    • Lange Berge/Bruchschollenkuppen
    • Steinachtal/Linder Ebene/Thanner Grund
    • Rodachtalachse
    • Agrarlandschaft Oberfranken (Rebhuhn)


    die ihre Fortsetzung im Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band – Rodachtal –
    Lange Berge – Steinachtal" finden.

    • Arten- und Biotopschutzprogramme

      Arten- und Biotopschutzprogramme

      In ökologisch besonders wertvollen Räumen des Coburger Landes laufen derzeit sogenannte Umsetzungsprojekte des Arten- und Biotopschutzprogrammes (= Bayern-Netz-Natur-Projekte), die durch gezielten und konzentrierten Fördermitteleinsatz aller möglichen Naturschutzprogramme (einschl. Ankauf von Flächen mit Unterstützung des Bayerischen Naturschutzfonds) den Schutz der gefährdeten Arten gewährleisten und zum Aufbau des geforderten landesweiten Biotopverbundes beitragen sollen.

      Bereits seit Mitte der 90er Jahre läuft das BNN-Projekt "Wiesenbrüterlebensräume westlich Coburg bis zur Landesgrenze", das vor allem bedrohten Vogelarten wie Weißstorch, Bekassine, Wachtelkönig, Braun- und Blaukehlchen helfen soll, aber auch extensive Talwiesen und deren Lebensgemeinschaften fördern, Ackerstandorte im Überschwemmungsbereich in Wiesen zurückverwandeln und die Gewässersysteme ökologisch aufwerten soll. Das Projektgebiet ist etwa 1.100 ha groß und umfasst die Rodachaue von Roßfeld bis Niederndorf mit Nebentälern, die Walburaue, das Sulztal mit Nebentälern und reicht mit dem 195 ha großen Naturschutzgebiet "Vogelfreistätte Glender Wiesen" bis ins Stadtgebiet von Coburg. In diesem Raum wurden vom Landkreis Coburg und vom Landesbund für Vogelschutz Flächen angekauft, ausschließlich für Naturschutzzwecke verfügbar gemacht und ökologisch optimiert (z.B. Anlage von Nahrungsgewässern). Südlich von Schweighof wurde auf 54 ha ein Großteil der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die A 73 umgesetzt. Diese Flächen werden extensiv und besonders naturschutzkonform ganzjährig beweidet. Die bisher durchgeführten Maßnahmen blieben nicht ohne Wirkung auf bestimmte Zielarten des Naturschutzes. So vermehrten sich die z.B. die noch um 1980 fast ausgestorbenen Blaukehlchen signifikant. Vielen Rote-Liste-Arten konnte so der Lebensraum gesichert oder sogar erweitert werden!

      Ein weiteres BNN-Umsetzungsprojekt läuft im ca. 150 ha großen Biberbachtal bei Sonnefeld und Weidhausen. Hier sollen insbesondere die Bachorganismen (z.B. Libellen, Fische) sowie Heuschrecken, Tagfalter, Landschnecken und Pflanzengesellschaften der Feuchtstandorte (Wiesen, Brachen, Auwald) gefördert und optimiert werden. Gefährdete Reptilien- und Fledermausvorkommen sollen gesichert werden. Ein detailliertes Landschaftspflegekonzept wurde hierfür erstellt und wird seit Mitte der 90er Jahre (auch über die Landschaftsplanumsetzung und den Landschaftspflegeverband) von den Gemeinden Sonnefeld und Weidhausen realisiert. Seit 2023 gibt es ein detailliertes Umsetzungskonzept nach der EU-WRRL für den dortigen Flusswasserkörper, zu dem auch der Biberbach mit dazu gehört.

      Zudem laufen vier landesweite Modellprojekte der BNN-Umsetzung im Landkreis Coburg!

      Ersteres davon ist das BNN-Projekt "Lange Berge und Bruchschollenkuppen", das den nördlichen Landkreis Coburg diagonal von Nordwesten nach Südosten durchzieht. Träger dieses Projektes ist der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

      Das zweite Modellprojekt ist das BNN-Projekt "Thanner Grund/Steinachtal/Linder Ebene", das sich über die Landkreisgrenze hinweg in die Landkreise Kronach, Lichtenfels und Sonneberg erstreckt und von der ökologischen Bildungsstätte Oberfranken im Wasserschloss Mitwitz getragen wird. Im Vordergrund dieses Projektes steht das Tal der Steinach mit Feuchtwiesen, Auwaldresten und Moorteichen mit mehreren Vorkommen gefährdeter Amphibien-, Libellen- und Pflanzenarten.

      Das dritte Modellprojekt trägt den Namen "Rodachtalachse" und umfasst die Städte Bad Rodach, Seßlach und die Gemeinde Weitramsdorf auf bayerischer Seite im Landkreis Coburg sowie die Städte Ummerstadt, Bad Colberg-Heldburg und die Gemeinde Straufhain auf thüringischer Seite im Landkreis Hildburghausen („Rodachtalinitiative"). Sein Hauptfokus liegt auf dem Fluss-System der Rodach, dem innerdeutschen Grenzstreifen (= GRÜNES BAND) sowie den strukturreichen Kulturlandschaftsteilen im gesamten Projektgebiet und dem NSG "Tongruben bei Muggenbach", die für viele gefährdete Arten wie die Gelbbauchunke, Vögel und Hautflügler sogar von bundesweiter Bedeutung sind. Träger ist hier der Landschaftspflegeverband Coburger Land e.V.
      Aus diesen drei BNN-Projekten wurde schließlich in Zusammenarbeit mit den Thüringer Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal" entwickelt. Das Projekt besitzt grenzüber-schreitenden Charakter und vermittelt zu vergleichbaren Lebensräumen im Land Thüringen. Hierzu fanden umfangreiche Datenerhebungen als fachliche Grundlage statt (Kartierungen von Tier- und Pflanzenarten sowie ausgewählter Lebensräume). Insbesondere wurde seit 1990 flächendeckend der grenznahe Raum zu Thüringen einschließlich des Grenzstreifens selbst naturschutzfachlich kartiert.
      Auch das gegenwärtig in der Umsetzungsphase befindliche EU-weite Schutzkonzept zur Sicherung eines zusammenhängenden Netzes naturnaher Lebensräume (Natura 2000-Konzept mit FFH- und Vogelschutzgebieten) resultiert letztlich aus der Datenbank dieser umfangreichen früheren Kartierungen und Erhebungen.

      Das vierte große BNN-Projekt, an dem der Landkreis Coburg einen hohen Anteil hat, nennt sich „Agrarlandschaft Oberfranken" und erstreckt sich auf Offenlandschaften in den Landkreisen Coburg, Kronach und Lichtenfels mit noch aktuellen Vorkommen des Rebhuhns. Gemeinsamer Träger ist die Ökologische Bildungsstätte, der LBV und die Wildland-Stiftung. Hier werden konkrete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die sich positiv auf den Rebhuhn-Bestand auswirken, Agrarumweltprogramme optimiert und Landwirte und Jäger als Kooperationspartner in den Rebhuhn-Schutz mit einbezogen. Ab 2023 ist das Projektgebiet Teil einer bundesweiten Projektkulisse von 11 über ganz Deutschland verteilten vergleichbaren Musterprojekten, die vom BfN und der Uni Göttingen bundesweit gefördert und betreut werden (s. auch https://www.oekologische-bildungsstaette.de/alo/).

      An all diesen Arbeiten und Tätigkeiten ist die Fachkraft für Arten- und Biotopschutz des Landkreises Coburg maßgeblich beteiligt. Schließlich gehören auch Öffentlichkeitsarbeit, Exkursionen, Vorträge und Berichterstattung vor politischen Gremien zu ihrem Aufgabenfeld.


      Ihr Ansprechpartner:

      Frank Reißenweber
      Telefon 09561 514-4409

  • Biodiversitätsberatung

    Die Biodiversität - auch Biologische Vielfalt genannt – umfasst die eng miteinander verzahnte Vielfalt der Ökosysteme, die Vielfalt der Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.

    Im Zuge der Umsetzung von Artikel 5d des Bayerisches Naturschutzgesetzes wurde im Landkreis Coburg eine Biodiversitätsberatung eingerichtet.

    Eine der zentralen Aufgaben der Biodiversitätsberatung ist der Aufbau eines Biotopverbundes in Bayern. Mit § 19 BayNatSchG regelt der Freistaat Bayern, dass der Biotopverbund bis 2030 auf mindestens 15 Prozent der Offenlandflächen erweitert werden soll.

    Ein Biotopverbund ist ein Mosaik aus unterschiedlichen, zusammenhängenden, artenreichen Flächen und unterschiedlichen Nutzungen, das als Lebensraum für Tiere und Pflanzen dient und deren Wanderung von einem Habitat zum nächsten Habitat ermöglicht.

    In 17 Naturschutzgebieten werden im Landkreis Coburg wertvolle Bereiche geschützt. Zwei Vogelschutz- und 21 Flora- Fauna- Habitat-Gebiete tragen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bei.

    Ziel der langfristig angelegten, kostenfreien und unverbindlichen Biodiversitätsberatung ist eine enge Zusammenarbeit mit Flächeneigentümern, Landwirten, Kommunen, Verbänden und Erholungssuchenden, um die Artenvielfalt im Landkreis zu erhalten und den Biotopverbund weiterzuentwickeln.

    Hierbei richtet sich der Fokus der Tätigkeit besonders auf die Natura 2000 Gebiete, die nationalen Schutzgebiete sowie auf geschützte Biotope. Instrumente zur Förderung der Artenvielfalt sind das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR). Auch hierbei unterstützt Sie die Biodiversitätsberatung gern.

    Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Betreuung und Initiierung von Arten- und Naturschutzprojekten in Kooperation mit dem Landschaftspflegeverband, den Naturschutzverbänden sowie den Flächeneigentümern- und bewirtschaftern.

    Zudem profitieren die Kommunen des Landkreises durch die Unterstützung der Biodiversitätsberatung bei ihren Aufgaben im Bereich des Natur- und Artenschutzes.

    Weitere Links:

    Biodiversitätsberatung

    Förderprogramme des Naturschutzes


    Ihre Ansprechpartnerin

    Janine Ilge

    Telefon 09561 514-4412

     

  • Bodenschutz, Altlasten, Deponien

    • Bodenschutz, Altlasten

      Bodenschutz, Altlasten

      Bodenschutz - Acker

      Als unverzichtbare Lebensgrundlage wird Boden heute fast nicht mehr wahr genommen. Einige Redewendungen zeigen aber die grundlegende Bedeutung: an Boden gewinnen, festen Boden unter den Füßen haben, den Boden unter den Füßen verlieren, am Boden zerstört, etwas fällt auf fruchtbaren Boden, das schlägt dem Fass den Boden aus, Handwerk hat goldenen Boden.

      Böden sind wertvoll, denn

      • sie sorgen für Nahrung,
      • in ihnen sind unzählige Pflanzen und Tiere zu Hause,
      • sie schützen unsere Gewässer,
      • sie filtern, speichern und bauen Schadstoffe ab und
      • sie sorgen für ein angenehmes Klima.

      Ihr Ansprechpartner:

      Julia Bischoff
      Telefon  09561 514-4405

    • Deponien

      Deponien

      Grundsätzliches

      Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

      http://www.stmi.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/.../index.php‎

      sind Aufschüttungen mit einer Höhe bis zu 2m und einer Fläche bis zu 500m² baurechtlich verfahrensfrei.

      Nach Art. 55 Abs. 1 Bayerischen Bauordnung (BayBO) bedürfen Aufschüttungen mit einer Höhe von mehr als 2m oder einer Fläche vom mehr als 500m² grundsätzlich einer Baugenehmigung.

      Deponien

      Eine Baugenehmigung kann aber nur erteilt werden:

      • wenn die Auffüllung einem technischen Zweck dient (z. B. spätere Nutzung als Lagerfläche oder Bodenverbesserung),
      • wenn die Verwertung von Aushub im Vordergrund steht und nicht dessen Beseitigung,
      • wenn die Massnahme zeitlich befristet ist und
      • wenn die jeweiligen Einbaugrenzwerte des Auffüllmaterials eingehalten werden.
      • Ist nur eines der unter genannten Kriterien nicht erfüllt, dann liegt eine Abfallbeseitigung vor, die nur auf einer genehmigten Deponie erfolgen darf.

      Genehmigungsverfahren

      Nach Art. 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)

      http://www.gesetze-im-internet.de/krwg

      Bedarf die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung nach Art. 35 Abs. 4 KrWG durch die zuständige Behörde.

      Näheres hierzu regelt die Deponieverordnung (DepV)

      http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/depv_2009/gesamt.pdf‎

      Informationen zu den erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier!


      Zuständige Behörde

      Nach Art. 29 Abs. 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)

      http://www.umwelt-online.de/recht/abfall/laender/bay/abfg_ges.htm

      Ist für das Genehmigungsverfahren bei Deponien die jeweilige Regierung zuständig. Für den Landkreis Coburg somit die Regierung von Oberfranken

      In Bayern wurde die Zuständigkeit für Deponien der Klasse 0 nach Art. 29 Abs. 2 BayAbfG

      In Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustV)

      http://www.stmug.bayern.de/umwelt/abfallwirtschaft/recht/doc/abfzustv.pdf

      auf die Kreisverwaltungsbehörden, also auch den Landkreis Coburg, übertragen.

      Deponien der Klasse 0

      Dies sind Deponien für  verwertbare Inertabfälle (z. B. Bauschutt, Erdaushub usw.).

      Hier gibt es im Landkreis Coburg zurzeit noch zwei betriebene Deponien:

      • die Deponie „Rodach" in Bad Rodach und
      • die Deponie der Fa. Schaller in Untersiemau, Meschenbach

      Außerdem gibt es im Landkreis Coburg noch zwölf Deponien auf denen nicht mehr abgelagert wird, die sich aber noch in der Nachsorgephase befinden. Es sind dies:

      • die Deponie Oettingshausen in Bad Rodach,
      • die Deponie „Siechrangen" in Bad Rodach,
      • die Deponie Schmiedsschrott in Ebersdorf b. Coburg,
      • die Deponie Forsthub in Grub am Forst,
      • die Deponie Bauer  Böhnhardt in Grub am Forst,
      • die Deponie Mirsdorf in Meeder,
      • die Deponie Wildenheid in Neustadt b. Coburg,
      • die Deponie Kipfendorf in Rödental,
      • die Werksdeponie der Fa. Goebel in Rödental,
      • die Deponie Autenhausen in Seßlach,
      • die Deponie der Fa. Pfister in Seßach und
      • die Deponie Sonnefeld in Sonnefeld.

      Diese gehören zu den Altablagerungen.

      Nachsorge bedeutet, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit durch die Deponie verhindern sollen.

      Ihr Ansprechpartner:

      Julia Bischoff
      Telefon  09561 514-4405

  • Gartenbau & Landschaftspflege

    Gartenbau- und Landschaftspflege

    Kreisverband für Gartenbau und Landespflege

    Gartenbauvereine sind im Coburger Land eine tragende Säule der Gartenkultur und Landespflege.

    69 Vereine mit ca. 10.000 Mitgliedern:

    • gestalten lebenswerte Dörfer
    • vermitteln altes und neues Fachwissen aus dem Garten
    • engagieren sich im Zuge der Dorfökologie
    • begeistern Kinder und Jugendliche in ihren Jugendgruppen für die Natur
    • ermöglichen ihren Mitgliedern die preiswerte Benutzung von Gartengeräten

    Wollen Sie auch mitmachen? Sicherlich befindet sich auch in Ihrer Nähe ein Gartenbauverein. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Kreisfachberater.

    Die fachliche und organisatorische Betreuung der Vereine ist Aufgabe des Kreisverbandes.

    Besonders erwähnenswert ist der Obstlehrgarten am Landratsamt unter dem Motto: „Obstanbau für kleine Hausgärten" und der Obstmuttergarten in Einberg. Dieser dient sowohl als Reiserschnittgarten als auch zur Erprobung alter und neuer Obstsorten für den Coburger Raum.

    Homepage des Kreisverbandes

    Der Kreisverband Coburg für Gartenbau und Landespflege besitzt eine eigene Homepage, in der unter anderem auch viele nützliche Praxisinfos aus dem Kreislehrgarten veröffentlicht werden.

     

    Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege

    Der Kreisfachberater ist als Mediator zwischen Mensch und Natur auf lokaler Ebene aktiv. Er berät den Landkreis, die Städte und Gemeinden sowie Privatpersonen mit seinem Fachwissen. Eine seiner Aufgaben ist es, das Wohnumfeld der Dörfer und Städte naturnah mitzugestalten und es als würdigen Lebensraum für Mensch und Tier zu erhalten.

    Der Kreisfachberater

    • führt die Geschäfte des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege
    • betreut den Obstlehrgarten und den Obstmuttergarten des Kreisverbandes
    • organisiert Seminare zur Obstbaumpflege und zur Gartengestaltung
    • hält im Zuge der Erwachsenenbildung Vorträge bei Vereinen und Verbänden
    • veranstaltet Wettbewerbe zu aktuellen Themen
    • betreut den Tag der offenen Gartentür
    • realisiert mit den Gartenbauvereinen und den Kommunen Projekte der Grünplanung
    • organisiert den Kreiswettbewerb "Das schönere Dorf - die schönere Stadt"
    • wirkt mit bei Maßnahmen der Dorferneuerung und der Städtebauförderung
    • erstellt Gutachten im Zuge der Gehölzwertermittlung
    • berät am Telefon, vor Ort oder über die Tageszeitung zu allen Fragen des  Freizeitgartenbaus

    Ihr Ansprechpartner:

    Thomas Neder
    Telefon  09561 514-4410

     

  • Immissionsschutz

    Immissionsschutz

    Das Landratsamt hat als untere Immissionsschutzbehörde die Aufgabe, vor allem Menschen, sowie Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und bei genehmigungsbedürftigen Anlagen vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen zu schützen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um die Abwehr von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Gerüchen; aber auch bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Licht, Wärme, Strahlen oder ähnlichen Umwelteinwirkungen wird eingegriffen.

    Außerdem gilt es, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

    Nach Immissionsschutzrecht ist das Landratsamt zuständig für die Genehmigung und Überwachung von ca. 105 genehmigungsbedürftigen Anlagen. Bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen beschränkt sich die Überwachungstätigkeit auf ein nachträgliches Einschreiten, wenn etwa aufgrund von Beschwerden die Anlage nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Können Umwelteinwirkungen nicht vollständig aus technischen Gründen vermieden werden, so sind sie auf ein Mindestmaß zu beschränken. In seltenen Fällen besteht sogar die Befugnis, eine Anlage stillzulegen.

    Ihre Ansprechpartner:

    Elke Dubs
    Telefon  09561 514-4406

    Anna Mack
    Telefon  09561 514-4407

    Dirk Ruppenstein
    Telefon  09561 514-4400

    • Allgemeines

      Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

      Das Bundesimmissionschutzgesetz (in Kraft getreten am 01.04.1974) ist das bedeutsamste neuere Gesetz auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

      Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, soll es auch Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, abwenden. Unter Emissionen sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Gerüche sowie Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Einwirkungen zu verstehen.

      Genehmigungsbedürftige Anlagen

      In der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz - 4.BImSchV) sind mehr als 180 Anlagen enthalten, deren Errichtung und Betrieb einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf.

      In dieser Verordnung wurden Anlagen aufgenommen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen (z. B. durch Gerüche, Stäube, Lärm, Dämpfe usw.).

      Das Landratsamt ist als untere Immissionsschutzbehörde derzeit für insgesamt 96 genehmigungsbedürftige Anlagen zuständig.

      Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

      Anlagen, die nicht zu den im Anhang der 4. BImSchV aufgeführten Anlagentypen gehören, sind nicht genehmigungsbedürftig, auch wenn sie im konkreten Fall ein besonderes Umweltgefährdungspotential aufweisen (z. B. Kleinfeuerungsanlagen, Lackieranlagen mit einem geringen stündlichen Lösemittelverbrauch, Chemische Reinigungen).

      Der Betrieb einer Anlage führt häufig zu Nachbarbeschwerden, vor allem wegen Geruchsbelästigungen oder Beeinträchtigungen durch Lärm.

      Gerade die Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden wegen Geruchsbelästigungen nimmt sehr viel Zeit in Anspruch.

      Das Hauptproblem ist sicherlich in der Dauer der jeweiligen Einwirkungen zu sehen, denn oft ist beim Eintreffen am Ort des Geschehens nichts mehr wahrzunehmen. Ein weiteres Problem ist das Auffinden der tatsächlichen Verursacherin oder des tatsächlichen Verursachers. Häufig können aber auch die Gerüche nicht genau beschrieben werden, was dann eine sehr aufwendige und intensive Nachforschung erfordert. In den meisten Fällen erreicht das Landratsamt durch Beratung und Kooperation der Betreiber eine Lösung auf freiwilliger Basis. Sofern die Betreiber und Betreiberinnen nicht ohne weiteres bereit sind, die erforderliche Abhilfe zu schaffen, erlässt das Landratsamt entsprechende förmliche Anordnungen.

      Hausfeuerungsanlagen

      Nicht nur für gewerbliche, sondern auch für häusliche Feuerungsanlagen gelten Anforderungen zur Emissionsbegrenzung. Diese regelt die 1. Bundesimmissionschutzverordnung. Die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen wird vom Bezirksschornsteinfegermeister überprüft.

      Je nach Leistung der Feuerunganlage und des eingesetzten Brennstoffes erfolgt eine einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Emmissionsmessung. Wird eine Feuerungsanlage aufgrund der festgestellten Emmissionswerte beanstandet, hat der Anlagenbetreiber oder die Anlagenbetreiberin die Pflicht, innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen die Mängel zu beseitigen und den Bezirksschornsteinfeger zu informieren. Ergibt eine Wiederholungsmessung wiederum Beanstandungen, muss das Landratsamt als untere Immissionsschutzbehörde die Mängelbeseitung mit entsprechenden Maßnahmen durchsetzen.

    • Lärm

      Lärm stellt heutzutage eine von vielen Umweltgefährdungen dar. Nach bisherigen Erkenntnissen ist Lärm ein Risikofaktor, der im Zusammenhang mit anderen Belastungen gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Aggressionen oder Konzentrationsstörungen hervorrufen kann.

      Deshalb spielt das Thema "Lärm" eine wichtige Rolle im Bereich des Immissionsschutzes. Denn Zweck des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es, den Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

      Man versucht daher beispielsweise im Rahmen der Beteiligung an der kommunalen Bauleitplanung, Vorsorge gegen Beeinträchtigungen durch Lärm zu treffen.

      Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen müssen die Flächen, die für unterschiedliche Nutzungen vorgesehen sind, einander so zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftigen Gebieten soweit wie möglich vermieden werden. Schutzbedürftige Gebiete können beispielsweise Wohngebiete sein.

      Konkret bedeutet dies, dass in einem Bebauungsplan Lärmschutzmaßnahmen aufzunehmen sind, wenn bei geplanter Wohnbebauung an einer Straße durch ein schalltechnisches Gutachten nachgewiesen wird, dass der von der Straße ausgehende Verkehrslärm über den zulässigen Richtwerten für ein Wohngebiet liegt.

      Lärmschutzmaßnahmen können dann der Einbau von Lärmschutzfenstern, eine entsprechende Gebäudeanordnung oder Lärmschutzwälle bzw. -wände sein. Man spricht in diesem Fall vom sog. "passiven Lärmschutz" - der Lärm bleibt zwar gleich, die Anwohner und Anwohnerinnen werden aber besser davor geschützt.

      Eine weitere Aufgabe der Immissionsschutzbehörden ist es, Lärmbeschwerden zu verfolgen.

      Hier werden dann vom Landratsamt oder von zugelassenen neutralen Instituten Lärmmessungen durchgeführt. Wenn der Lärmpegel zu hoch ist, werden Maßnahmen zur Minderung der Belästigungen bzw. Einhaltung der Richtwerte erarbeitet und gefordert.

      Diese können sehr vielgestaltig sein und reichen vom Schließen von Türen, Toren und Fenstern, bis zur Kapselung und zum Schalldämpfereinbau. Es handelt sich hier um Maßnahmen des "aktiven Lärmschutzes" - der Lärm wird an der Quelle verringert.

      Gesetzliche Grundlagen

      • Dass Lärm eine wichtige Stellung im Immissionsschutz einnimmt, zeigt bereits die Vielzahl verschiedenster Vorschriften, die immer bestimmte Arten von Lärm wie Verkehrs-, Gewerbe- oder Freizeitlärm regeln.
      • Es handelt sich dabei entweder um Lärmschutzverordnungen oder Allgemeine Verwaltungsvorschriften sowie Richtlinien und DIN-Normen.
      • Darüber hinaus können die Städte und Gemeinden Verordnungen zum Schutz gegen Lärm erlassen; davon haben im Landkreis Coburg bereits die Kommunen Neustadt bei Coburg, Ahorn, Bad Rodach und Rödental Gebrauch gemacht (Stand 2/2007).

      TA Lärm

      • Bei dieser Technischen Anleitung vom 26.08.1998 handelt es sich um eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die aus der Gewerbeordnung in das Immissionsschutzgesetz übergeleitet wurde. Sie findet heute bei den genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen Anwendung.
      • Diese Vorschrift wird zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage und zur Prüfung herangezogen, ob eventuell nachträgliche Anordnungen getroffen werden müssen.
      • Die Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn
        • die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können und
        • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik zur Lärmminderung entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung.

      Hier tritt das Vorsorgeprinzip des Bundesimmissionsschutzgesetzes deutlich zu Tage.

       

    • Luft

      Luftmessstation Coburg, Lossaustraße

      Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) betreibt im Rahmen der kontinuierlichen lufthygienischen Überwachung das vollautomatische Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB), an das Ende 1997 insgesamt 65 Messstationen angeschlossen waren. Der Großteil der Messstationen befindet sich in den ausgewiesenen Untersuchungsgebieten.

      Rund um die Uhr werden vor allem die Konzentrationen der Schadstoffe

      • Schwefeldioxid (SO2)
      • Stickstoffdioxid (NO2)
      • Stickstoffmonoxid (NO)
      • Kohlenmonoxid (CO)
      • Ozon (O3) und
      • Schwebstaub

      ermittelt, wobei die nächste installierte Messstation in Coburg, Lossaustraße, die Schadstoffe SO2, NO, NO2, CO und Staub nachweist.

      Mit Ausnahme des Ozons kann davon ausgegangen werden, dass die Schadstoffkonzentrationen hauptsächlich durch die Emissionen aus örtlichen Quellen beeinflusst werden. Üblicherweise werden deshalb auch in Gebieten mit weniger Schadstoffquellen niedrigere Luftbelastungen gemessen.

      Immissionen

      Immissionen sind die in der Luft vorhandenen Schadstoffkonzentrationen, die aus den ausgestoßenen Schadstoffen, der Topographie und der aktuellen Witterung resultieren. Die Beurteilung der Luftqualität im Landkreis Coburg stützt sich auf die Luftmessstation in der Stadt Coburg.

      Emissionen

      Jede Abgabe von Stoffen, Strahlen oder Energien an die Umgebung wird als Emission bezeichnet. Der Begriff Emission wird jedoch zumeist nur im Zusammenhang mit schädlichen Auswirkungen gebraucht.

      Die Emission von Luftschadstoffen wird zu etwa ¾ durch Verbrennungsvorgänge in häuslichen, gewerblichen und industriellen Feuerungsanlagen sowie in Verbrennungsmotoren verursacht. Nicht verbrennungsbedingte Emissionen spielen lediglich bei Stäuben und organischen Verbindungen eine nennenswerte Rolle. Der Ausstoß von Schadstoffen steht also in einem engen Zusammenhang mit dem Energieverbrauch.

       

    • Anlagenüberwachung - Industrieemissionsrichtlinie

      Anlagenüberwachung nach der Industrieemissions-Richtlinie im Landkreis Coburg

      Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.

      Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u.a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.

      Die Bundesregierung hat die IERL mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 in nationales Recht umgesetzt.

      Die der IE-RL unterliegenden Anlagen werden in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) im Anhang 1, Spalte d mit "E" gekennzeichnet.

      Überwachung der E-Anlagen

      Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Oberfranken einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt. Auf der Grundlage dieses Planes hat das Landratsamt Coburg ein Überwachungsprogramm zur Überwachung der im Landkreis vorhandenen E-Anlagen erstellt (vgl. § 52 a BImSchG).

      Veröffentlichung im Internet

      Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

      • Überwachungsprogramm Landkreis Coburg – Stand 01.12.2021. (PDF)
      • Anlage 1: Zusammenstellung der vom Landratsamt Coburg zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Oberfranken. (PDF)
      • Anlage 2: Bewertungsschema Tabelle. (PDF)
      • Anlage 2: Bewertungsschema Text – barrierefrei. (PDF)
      • Anlage 3: Überwachungsbericht – Muster (PDF); bitte beachten Sie die nachfolgende Aufstellung der Firmen/Standorte.
      • Anlage 4: Zusammenstellung der im Landkreis Coburg vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind. (PDF)

      Firmen/Standorte

      Matthias Carl, Lindenberg 9, 96237 Ebersdorf b. Coburg – Großgarnstadt

      • Anlage - Anlage zum Halten von Mastschweinen (Schweine von 30 kg oder mehr Lebendgewicht) – 4. BImSchV 7.1.7.1, IE-RL 6.6.b
      • Überwachungsbericht (Anlage 3) – Überwachungsbericht vom 15.03.2023 (PDF).

      Genehmigungsbescheide von E-Anlagen ab 07.01.2013 - Hinweis auf Altbescheide (PDF)

      • Genehmigungsbescheid v. 25.05.2018 (PDF)
      • Nachträgliche Anordnung v. 25.02.2022 (PDF)
      • BVT-Merkblatt zur Intensivhaltung oder - aufzucht von Geflügel und Schweinen v. 15.02.2017 (PDF)

      Geflügelhof Carl, Lohhof 4, 96274 Itzgrund – Lohhof

      • Anlage - Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Hennen mit 40.000 oder mehr Hennenplätzen – 4. BImSchV 7.1.1.1, IE-RL 6.6.a
      • Überwachungsbericht (Anlage 3) – Überwachungsbericht vom 15.07.2024 (PDF).

      Genehmigungsbescheide von E-Anlagen ab 07.01.2013 - Hinweis auf Altbescheide (PDF)

      • Änderungsgenehmigung v. 17.08.2015 (PDF)
      • Änderungsgenehmigung v. 03.02.2020 (PDF)
      • Nachträgliche Anordnung v. 25.02.2022 (PDF)
      • BVT-Merkblatt zur Intensivhaltung oder - aufzucht von Geflügel und Schweinen v. 15.02.2017 (PDF)

      Milchwerke Oberfranken West eG, Sulzdorfer Str. 7, 96484 Meeder – Wiesenfeld

      • Anlage - Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von ausschließlich Milch – 4. BImSchV 7.32.1, IE-RL 6.4.c
      • Überwachungsbericht (Anlage 3) – Überwachungsbericht vom 21.07.2022 (PDF)

      Genehmigungsbescheide von E-Anlagen ab 07.01.2013 - Hinweis auf Altbescheide (PDF)

      • Änderungsgenehmigung v. 27.02.2015 (PDF)
      • Änderungsgenehmigung v. 27.12.2018 (PDF)
      • Änderungsgenehmigung v. 27.04.2021 (PDF)
      • Änderungsgenehmigung v. 10.03.2022 (PDF)
      • BVT-Merkblatt zur Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie v. 12.11.2019 (PDF)

      Panzer & Kraus GmbH & Co. KG, Lange Äcker 4, 96472 Rödental – Blumenrod

      • Anlage - Anlage zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen – 4. BImSchV 8.5.1, IE-RL 5.3.b.i
      • Überwachungsbericht (Anlage 3) – Überwachungsbericht vom 07.11.2023 (PDF).

      Genehmigungsbescheide von E-Anlagen ab 07.01.2013 - Hinweis auf Altbescheide (PDF)

      • BVT-Merkblatt zur Abfallbehandlung v. 10.08.2018 (PDF)
    • Öffentliche Auslegung von Planungsunterlagen

      Genehmigungsverfahren Carl Ebersdorf

      Dateiname Dateigröße
      immissionsschutzgutachten_carl_ebersdorf.pdf63 MB
      uvp_vorpruefung.pdf323 KB
      umweltvertraeglichkeitsstudie_carl_ebersdorf.pdf19 MB
      lageplan_abstandsflaechen_carl_ebersdorf.pdf1 MB
      lageplan__befestigte_flaechen.pdf1 MB
      kurzbeschreibung_carl_ebersdorf.pdf4 MB
      immissionsschutzgutachten_carl_ebersdorf_schweine.pdf7 MB
      genehmigungsbescheid.pdf795 KB
      carl_ebersdorf_schnitte__grundriss.pdf19 MB
      fliessbild_schweinestall_carl_ebersdorf.pdf653 KB
      carl_ebersdorf_auszug_aus_dem_liegenschaftskataster.pdf12 MB
      carl_ebersdorf_ansichten.pdf29 MB
      bimschg_antrag_carl_inhaltsverzeichnis__register_1_2.pdf8 MB
      bvt_intensivtierhaltung_vv.pdf6 MB
      bimschg_antrag_carl_ebersdorf_register_8-15.pdf46 MB
      ausbreitungsrechnung_ta_luft_carl_ebersdorf.pdf23 MB
      bestands-_und_konfliktplan__afb__carl_ebersdorf.pdf1 MB
      bimschg_antrag_carl_ebersdorf_register_4-7.pdf30 MB
      bimschg_antrag_carl_ebersdorf_register_3.pdf6 MB
      artenschutzrechtlicher_fachbeitrag__afb__carl_ebersdorf.pdf19 MB

      Genehmigungsverfahren Carl Itzgrund einrichten

      Dateiname Dateigröße
      carl_itzgrund_lageplan.pdf8 MB
      bimschg_antrag_carl_itzgrund.pdf6 MB
      unterlagen_baugenehmigung_carl_itzgrund.pdf15 MB
      unterlagen_umweltvertraeglichkeitspruefung_carl_itzgrund.pdf6 MB
      auszug_liegenschaftskataster.pdf687 KB
      carl_itzgrund_schnitte__grundriss__ansicht.pdf36 MB
      schalltechnische_untersuchung.pdf386 KB
      nachreichung_fundamentplan-din_a1_pf-index_a_ueberarbeitet.pdf327 KB
      nachreichung_freilaufstall_bestand_-_entwaesserungsleitungen.pdf931 KB
      immissionschutzgutachten_carl_itzgrund.pdf12 MB
      gutachten_kleinklaeranlage.pdf6 MB
      kurzbeschreibung_carl_itzgrund.pdf861 KB
      genehmigungsbescheid_carl_itzgrund.pdf323 KB
  • Klimaschutz

    Klimaschutz2018_Förderlogo_Klimaschutz

     

     

    Im Zuge der Abschlusserklärung der UN-Umweltkonferenz von 1992 in Rio de Janeiro hatten sich viele Kommunen und Landkreise erstmals ernsthaft mit dem Thema „Nachhaltige Entwicklung" auseinandergesetzt. Bürgerbeteiligung war bei diesen Prozessen die Regel, in unterschiedlichen Arbeitsgruppen wurden Schwerpunktthemen bearbeitet. Auch im Landkreis Coburg haben sich Ende der 90er Jahre Lokale Agenda21-Initiativen gebildet. Auf diesen Agenda21-Strukturen baute auch die Bürgerbeteiligung zum Klimaschutzkonzept im Landkreis Coburg auf. So engagierten sich eine Reihe von Akteuren aus dem Personenkreis, der sich schon seit Ende der 90er Jahre für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz eingesetzt hat, heute für die Energiewende. Einige dieser aktiven Bürger haben sich 2012 in verschiedenen Arbeitskreisen zu den Themen Mobilität, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung, Altbau sowie Klimaschutz- und Demonstrationszentrum gemeinsam mit hauptamtlichen Vertretern des Landkreises zusammengefunden, um am Klimaschutzkonzept des Landkreises mitzuarbeiten. Nachdem dieses im April 2012 fertiggestellt wurde, ist es am 23. Oktober 2012 vom Kreistag beschlossen worden. Ein wesentliches Merkmal des integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) ist die enge Einbindung nicht nur der Kommunalpolitik, sondern auch der Bürger, der Wirtschaft und anderer wichtiger Akteure.

    Ein Klick führt Sie zum integrierten Klimaschutzkonzept des Landkreises Coburg.

    Ihre Ansprechpartnerin

    Klimaschutzmanagerin Landkreis Coburg
    Franziska Roos
    Telefon  09561 514-4408

    Aktuelle Aktionen

    Ein Klick führt Sie zu aktuellen Projekten.

    • Leitbild

      Der Klimaschutz und die Gestaltung der Energiewende vor Ort sind zentrale Handlungsfelder für die ökologische und ökonomische Weiterentwicklung der Region Coburger Land. Beide Themen sind von globalem Ausmaß, bieten aber viele Chancen und Perspektiven für das Coburger Land. Ob Energieeinsparung, Energieeffizienz oder die Gewinnung von Energie mithilfe regenerativer Energieträger: all diese Aufgabengebiete können nur dezentral vor Ort gestaltet werden. Dabei geht es weniger um das Umsetzen einer allgemeinen Musterlösung, als vielmehr um das Beschreiten eines individuellen, regionalen Weges.

      100 % regionale Erzeugung und 100 % regenerative Energieträger sind das Leitziel für die Strom- und Wärmeerzeugung im Coburger Land. In den kommenden Jahrzehnten soll der Verbrauch fossiler Ressourcen und dadurch die CO2-Emissionen minimiert und die Umstellung auf erneuerbare Energien dauerhaft gewährleistet werden. Eine wesentliche Grundvoraussetzung, um dieses Ziel zu erreichen, ist dabei auch eine deutlich effizientere Energienutzung in allen Verbrauchssektoren.

    • Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes

      Nachdem im Herbst 2012 das integrierte Klimaschutzkonzept des Landkreises erstellt wurde,
      welches das bereits im Jahr 2010 fertiggestellte integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Coburg regional ergänzt, ist es die erklärte Absicht von Stadt und Landkreis Coburg, gemeinsame Maßnahmen zum Klimaschutz für Stadt und Landkreis abzuleiten und gemeinschaftlich umzusetzen. Sowohl der Landkreis als auch die Stadt streben dabei ambitionierte lang- und mittelfristige CO2-Einsparungsziele an.
      Der Landkreis Coburg strebt im Zeitraum von 2009 bis 2020 eine Reduktion der Treibhausgase von 782.450 auf 647.220 Tonnen, d.h. um ca. 17,3 % an. Das bedeutet, dass eine Reduktion von durchschnittlich 11.269 Tonnen pro Jahr durch die Umsetzung der Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes erreicht werden sollen. Umgerechnet in den CO2-Ausstoß pro Kopf ist die Zielstellung des Landkreises, eine CO2-Reduktion von 8.8 auf 7.8 Tonnen pro Einwohner im Zeitraum 2009-2020 zu erreichen.

      Mit der Antragstellung auf „Einrichtung einer Stelle zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Coburg" im April 2014, beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, soll ein zentraler Beitrag zur Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen geleistet werden, die zur Erreichung oben genannter Leitvisionen unabdingbar sind. Die Installation eines „Kümmerers" und „Koordinators", der Projekte auf den Weg bringen und deren Umsetzung im Zusammenspiel mit wichtigen Akteuren dauerhaft begleiten und zu einem guten Abschluss bringen kann, ist eine der wichtigsten vorgeschlagenen Maßnahmen innerhalb des IKSK.

      Nachdem der Förderantrag am 03.12.2014 genehmigt wurde, wurde zum 1.April 2015 Lisa Güntner (M.Sc. Geoökologie) als Klimaschutzmanagerin des Landkreises Coburg für die Projektdauer von April 2015 bis März 2018 beim Landkreis Coburg angestellt. Organisatorisch erfolgt die Angliederung des Klimaschutzmanagements an den Fachbereich Umwelt und Natur mit dem Fachbereichsleiter Thomas Feulner. Um geplante Projekte möglichst effektiv für die gesamte Region Coburger Land gestalten und umsetzen zu können, erfolgt zudem eine enge Kooperation mit dem Regionalmanagement Coburg bzw. der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH, unter der Leitung von Stefan Hinterleitner. Das Regionalmanagement hat sich seit seiner Gründung in vielfacher Hinsicht in Klimaschutzaktivitäten eingebracht und ebenfalls an der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Coburg mitgewirkt und seit 2013 Umsetzungsprojekte initiiert.

      Das seit April 2015 im Landratsamt installierte Klimaschutzmanagement ist für die eigenverantwortliche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Coburg zuständig und fokussiert sich auf folgende fünf Handlungsfelder:

      1. Bürger und Akteure aktivieren
      2. Energieeffizienz fördern
      3. Gestaltung der Energiewende vor Ort
      4. Intelligente Mobilität
      5. Monitoring und Controlling

      Projektverantwortung

      Thomas Feulner, Fachbereich Umwelt und Natur, in Zusammenarbeit mit der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH, Regionalmanager Stefan Hinterleitner

      Projektpartner

      Div. Projektpartner je nach Einzelmaßnahme aus den Bereichen Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Bürger

      Projektlaufzeit

      01.04.2015 – 31.03.2018

      Projektträger

      Jülich, Forschungszentrum Jülich, Postfach 610247, 10923 Berlin
      Förderkennzeichen: 03K01377

      Ein Klick führt Sie zu weiteren Informationen des BUMB.

    • Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme: Umrüstung des Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge

      Förderkennzeichen: 03K013377M
      Laufzeit: 01.01.2017-31.12.2018

      Mit Unterstützung der Nationalen Klimaschutzinitiative konnte der Landkreis Coburg das Vorhaben „KSI: Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks des Landratsamtes Coburg auf elektrisch betriebene Neufahrzeuge (incl. fahrzeugbezogener, nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur) als ausgewählte Klimaschutzmaßnehme im Rahmen einer Stelle für Klimaschutzmanagement" umsetzen.

      Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

      Ein Klick führt Sie zu weiteren Informationen der Nationalen Klimaschutzinitiative www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

      Mit der Anschaffung von drei E-Golfs konnte der Landkreis Coburg die Umrüstung seines Fuhrparks auf umwelt- und klimafreundliche Fahrzeuge fortsetzen und wird ein Vorbild für andere Kommunen und öffentliche Einrichtungen.
      Aktuell werden somit nun bereits 40 % der Fuhrpark-Fahrzeuge mit Strom betrieben, der gemäß Bescheinigung des Energieversorgers aus Erneuerbaren Energien gewonnen wird. Hierdurch wird eine enorme CO2-Einsparung erzielt und der problemlose Einsatz mehrerer Elektrofahrzeuge in einem Fuhrpark in der Praxis demonstriert und bestätigt.
      Durch den tagtäglichen Einsatz der E-Fahrzeuge und die Benutzungsmöglichkeit durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zudem Berührungsängste und Hemmungen gegenüber der elektrischen Antriebsform abgebaut werden.

       2018_Förderlogo_Klimaschutz

    • Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme: Kommunales Elektromobilitätskonzept

      Förderkennzeichen: 03EMK207

      Laufzeit: 01.07.2017 – 30.06.2019

      Der Landkreis Coburg strebt auf Basis seines integrierten Klimaschutzkonzepte ambitionierte mittel- und langfriste CO2-Einsparungsziele an. Es ist erklärte Absicht des Landkreis Coburg passende Maßnahmen zum Klimaschutz abzuleiten und umzusetzen. Die Gestaltung der Mobilitätswende steht hierbei weit oben auf der Agenda zur Realisierung eines ganzheitlichen Klimaschutzes auf kommunaler Ebene.

      Der Landkreis Coburg sieht sich mit vielfältigen Wünschen der Bürger und neuen Fragestellungen bezüglich der Mobilität und im Speziellen der Elektromobilität konfrontiert. Elektrische Antriebe werden sich in den kommenden Jahrzehnten sukzessive zur dominierenden Antriebsart für Fahrzeuge entwickeln. Um konkrete Entscheidungen hinsichtlich der Gestaltung der Elektromobilität zu treffen hat der Landkreis in Kooperation mit der Mobilitätswerk GmbH ein Elektromobilitätskonzept erarbeitet. Die Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert.

      Das Elektromobilitätskonzept soll Handlungsanweisungen und Impulse für den Umgang mit Elektromobilität in der Zukunft geben sowie Optionen zur Senkung von verkehrsbedingten Schadstoffemissionen durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen aufzeigen. Der Landkreis hat sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in der Region zielstrebig voranzutreiben und hierfür konkrete Maßnahmen mit Blick auf den kommunalen Bereich, die Wirtschaft und den privaten Sektor erarbeitet.

      Im Rahmen des Elektromobilitätskonzeptes wurden folgende Inhalte untersucht:

       

      • Bestands- und Potentialanalyse von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum
      • Bedarfs- und Nutzungsprognose für Ladeinfrastruktur in der Region Coburg für die Mikrostandortplanung von Ladestationen
      • Potentialanalyse zur Umstellung des Fuhrparks und der Mitarbeitermobilität, auf Basis von Nutzerverhalten- und Fahrtenanalysen
      • Potentialbewertung zu Ersatzmöglichkeiten für den motorisierten Individualverkehr, durch die Nutzung von alternativen Mobilitätsformen (z. B. Elektrofahrräder, e-Scooter o. Ä.) und Mobilitätsangeboten (z.B. (e-)Bike- und (e-)Car-Sharing, City-Logistik-Lösungen o. Ä.)


      Basierend auf den Erfordernissen und Rahmenbedingungen der Gemeinden und Städte in der Region wurden anschließend partizipativ umsetzbare Handlungsempfehlungen für die Etablierung der Elektromobilität in der Region abgeleitet und in einen Maßnahmenkatalog zusammengetragen.

      Weitere Ergebnisse, Handlungsempfehlungen und Maßnahmen aus dem Elektromobilitätskonzept finden Sie unter www.klimaschutz-coburg.de. Zum Download des Elektromobilitätskonzept hier klicken.

       

  • Landschaftspflegeverband

    Landschaftspflegeverband Coburger Land

    Was ist der Landschaftspflegeverband "Coburger Land"?

    Der Landschaftspflegeverband Coburger Land ist ein gemeinnütziger Verein, in dem Kommunalpolitiker, Landwirte und Naturschützer gleichberechtigt vertreten sind und Maßnahmen der Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung organisieren. Die Durchführung solcher Maßnahmen wird in der Regel von ortsansässigen Landwirten übernommen. Der Vorstand des Landschaftspflegeverbandes besteht aus 15 Personen (je fünf Vertreter aus dem Bereich Kommunalpolitik, Landwirtschaft und Naturschutz). Er umfasst das Gebiet des Landkreises und der Stadt Coburg.


    Warum Landschaftspflege?

    Fast alle Lebensräume in Deutschland sind von menschlicher Nutzung geprägt. Im Einzelfall ist das Brachfallen von Flächen sinnvoll. Im Allgemeinen ist allerdings zur Erhaltung der Artenvielfalt die Aufrechterhaltung einer extensiven Nutzung notwendig. Ein "Sich-selbst-Überlassen" der Natur würde zwar im Laufe vieler Jahre zu naturnahen Wäldern führen, hätte aber auch zum Beispiel auf Halbtrockenrasen, Heiden oder Feuchtwiesen das Verschwinden vieler heute schon bedrohter und nur in diesen Lebensräumen vorkommender Tier- und Pflanzenarten zur Folge. Der Erhalt der genetischen Vielfalt in der Natur und die Stabilität unserer Kultur-Ökosysteme (von denen auch der Mensch abhängig ist), sind aber nur dann gewährleistet, wenn die Tier- und Pflanzenarten der Kulturlandschaft in ausreichend großen Lebensräumen überleben können. Solche Lebensräume fallen aber aus ökonomischen Gründen immer öfter brach oder werden ganz wegrationalisiert.
    Landschaftspflege hilft dagegen mit, den ursprünglichen Typus dieser Lebensräume zu erhalten, indem sie die Weiterführung der althergebrachten Nutzung dem Landwirt finanziell honoriert.


    Ihr Ansprechpartner:

    Frank Reißenweber
    (Fachlicher Geschäftsführer LPV)
    Telefon 09561 514-4409

  • Naturschutz

    Naturschutz

    Die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde ergeben sich weitgehend aus § 1 Bundesnaturschutzgesetz. In diesem Paragraphen werden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie folgt dargestellt:
    Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass

    • die biologische Vielfalt,
    • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
    • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

    auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).

    Ihre Ansprechpartner:

    Uwe Wolf
    Telefon  09561 514-4403

    Aufgabenbereiche
    Gesamter fachlicher Naturschutz, insbesondere Eingriffsbeurteilungen und Abwicklung der Förderprogramme für die Gemeinden Bad Rodach, Großheirath, Itzgrund, Meeder und Seßlach.

    Evelyn Pilz
    Telefon  09561 514-4404

    Aufgabenbereiche
    Gesamter fachlicher Naturschutz, insbesondere Eingriffsbeurteilungen und Abwicklung der Förderprogramme für die Gemeinden Ahorn, Grub am Forst, Lautertal, Niederfüllbach, Untersiemau und Weitramsdorf; sowie Biberbeauftragte des Landratsamtes Coburg.

    Janine Ilge
    Telefon 09561 514-4412

    Aufgabenbereiche
    Beratung von Eigentümern, Landbewirtschaftern und Kommunen, insbesondere in den Kernflächen und Schwerpunktgebieten des Naturschutzes, Durchführung von Artenschutzmaßnahmen und fachliche Begleitung des Ausbaus des Biotopverbunds

    Ingrid Heisel
    Telefon 09561 514-4414

    Aufgabenbereiche

    Gesamter fachlicher Naturschutz, insbesondere Eingriffsbeurteilungen und Abwicklung der Förderprogramme für die Gemeinden Dörfles-Esbach, Ebersdorf b. Coburg, Neustadt b. Coburg, Rödental, Sonnefeld und Weidhausen.

    Julia Bischoff
    Telefon 09561 514-4405

    Aufgabenbereiche

    Ermittlung und Sanierung von Altlasten nach allen Rechtsgrundlagen, Bodenschutzrecht, Staatliches Abfallrecht (Deponien), Naturschutz und Artenschutz (rechtlich), Vorkaufsrecht nach Art 39 BayNatSchG, Naturschutzbeirat, Naturschutzwacht, Kreiswettbewerb „Das schönere Dorf, die schönere Stadt" (Veranstaltungsabwicklung), Mitgliedsangelegenheiten im „Landschaftspflegeverband Coburger Land e.V.", Haushaltsabwicklung (staatlich)

    Biberberater

    Im Landkreis Coburg sind wie fast in ganz Bayern wieder Biber heimisch. Diese gehören zu den streng geschützten Tierarten. Ihre Aktivitäten haben viele positive Wirkungen für Natur und Artenvielfalt, führen aber auch oft zu Konflikten, wenn land- und forstwirtschaftliche Flächen, Teiche und Kläranlagen oder Ortsbereiche betroffen sind und Schäden durch Vernässung oder Überflutung, Uferabbrüche und Fraß entstehen.


    Ehrenamtliche Biberberater sind erste Ansprechpartner für die betroffenen Landnutzer und Kommunen. Sie beraten vor Ort, ermitteln den entstandenen Schaden und erarbeiten praktikable Abhilfemaßnahmen. Dabei vermitteln sie zwischen den naturschutzfachlichen und rechtlichen Vorgaben und den berechtigten Interessen der Anlieger und arbeiten eng mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Coburg zusammen.


    Es gibt folgende Zuständigkeitsbereiche:

    • Jörg Fischer
      • Neustadt, Rödental, Dörfles-Esbach, Lautertal, Niederfüllbach, Ebersdorf, Grub am Forst, Sonnefeld und Weidhausen
      • Mobil 0172 8115603
    • Hans- Karl Schleicher
      • Bad Rodach, Seßlach und Itzgrund
      • Mobil 0170 3431760
    • Georg Ruppert
      • Meeder, Weitramsdorf, Ahorn, Untersiemau und Großheirath
      • Mobil 0170 4356920

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