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UKRAINE
Ukraine - Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert!
Hier finden Sie weitere Informationen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Dateiname Dateigröße Informationen - Weitergeltung von Aufenthaltstiteln 216 KB -
Online Anträge
Antrag zur Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel
Aufenthaltsanzeige für brititsche Staatsangehörige
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
Aufenthaltstitel - Germany für Ukraine
Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien
Erklärung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Freistellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
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Ausländerwesen
Aufgabenbereichsleitung
Fachkräfteeinwanderung – Beratung für Arbeitgeber (Individualfälle siehe weiter unten)
Informationen finden Sie hier:
https://www.stmi.bayern.de/mui/fachkraeftezuwanderung/index.php
https://www.make-it-in-germany.com/de/
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/Fachkraefteverfahren/fachkraefteverfahren-node.html
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AnerkennungBerufsabschluesse/anerkennungberufsabschluesse-node.htmlIhr Ansprechpartner:
Herr Maessen
Telefon 09561 514–3121
E-Mail auslaenderamt@landkreis-coburg.deEU-Bürger, britische Staatsangehörige und deren drittstaatsangehörige Familienmitglieder
Informationen finden Sie hier: https://www.stmi.bayern.de/mui/aufenthaltsrecht/index.php
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Dressel
Telefon 09561 514–3124
E-Mail auslaenderamt@landkreis-coburg.deAusländer mit Staatsangehörigkeit außerhalb der EUAufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Individualfälle)
Visumverfahren und Verpflichtungserklärung (Links zu Vordrucken und Infos siehe unten LINK)
Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung, Studium, familiäre Gründe
Geflüchtete mit Anerkennungs- bzw. Aufenthaltsstatus
Informationen finden Sie hier:
https://www.stmi.bayern.de/mui/aufenthaltsrecht/index.php
https://www.make-it-in-germany.com/de/
https://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite_node.html
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AnerkennungBerufsabschluesse/anerkennungberufsabschluesse-node.htmlIhre Ansprechpartner:
Buchstabe A - E
Frau Baumbach
Telefon 09561 514-3123Buchstabe F - L
Frau Firer
Telefon 09561 514-3122Buchstabe M - Z
Herr Bornschlegel
Telefon 09561 514-3125
E-Mail auslaenderamt@landkreis-coburg.deGeflüchtete im laufenden Asylverfahren mit Zuständigkeit beim Landratsamt Coburg
ACHTUNG: Für die meisten Geflüchteten im laufenden Asylverfahren oder (abgelehnte) Asylbewerber liegt die Zuständigkeit bei der Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) bei der Regierung von Oberfranken, auch wenn sie im Landkreis Coburg ihren Wohnsitz haben.
Für Oberfranken sind das die ZAB Bayreuth bzw. ZAB Bamberg. Bitte erfragen Sie die zuständige Stelle unter Tel. 0921 / 604 -2112
Informationen finden Sie hier:
https://www.stmi.bayern.de/mui/asyl/index.php
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/asylfluechtlingsschutz-node.htmlIhre Ansprechpartnerin:
Frau Dressel
Telefon 09561 514–3124
E-Mail auslaenderamt@landkreis-coburg.deVerpflichtungserklärung/Besuchseinladungen
Ein ausländischer Staatsangehöriger, der nicht visumsfrei einreisen darf, benötigt auch für einen rein touristischen Aufenthalt in Deutschland ein Besuchervisum. Für den Erhalt des Visums ist es unter anderem erforderlich, dass der Visumantragsteller nachweisen kann, für die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet über ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts zu verfügen. Sollte der Antragsteller dies selbst nicht leisten können, muss eine im Landkreis gemeldete Person für die Sicherung des Lebensunterhaltes des Besuchers aufkommen. Diese gibt dann gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung ab.
Der Verpflichtungsgeber muss in der Verpflichtungserklärung zusichern, dass er sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eventuell entstehenden öffentlichen Lasten erstattet,die Versorgung mit Wohnraum gewährleistet unddie Versorgung im Krankheits- und Pflegefall übernimmt.
Sofern der Verpflichtungsgeber verheiratet ist und keine Gütertrennung vereinbart ist, muss auch der jeweilige Ehegatte die Verpflichtungserklärung mit unterschreiben.
Erforderliche Unterlagen:
die letzten 3 Lohnabrechnungen bzw. eine Erklärung des Steuerberaters über das derzeitige monatliche Nettoeinkommen, bei Verheirateten für beide Personen
Angaben über Hauslasten, Miete, sonstige Belastungen wie Versicherungen, Darlehen, Unterhaltspflichten etc.,
Personalausweis oder Reisepass des bzw. der sich Verpflichtenden
nach Möglichkeit Passkopie des VerpflichtungsnehmersDer Gastgeber erhält nach beglaubigter Unterschrift das Original der Verpflichtungserklärung zur Weiterleitung an den Besucher. Dieser legt die Erklärung im Rahmen des Visaverfahrens bei der deutschen Auslandsvertretung vor. Dort wird dann alles andere veranlasst.
Rechtsgrundlagen
Hierzu noch einige Dateien:
Merkblatt zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Bürgschaftsmusterformular für die Ausstellung einer Bankbürgschaft durch Ihr Kreditinstitut
Formblatt über benötigte Angaben zu Verpflichtungsgeber und -nehmer
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Staatsangehörigkeitsrecht
Einbürgerung von Ausländern
Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit (in Zweifelsfällen) und sonstige Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit
Informationen finden sie hier:
https://www.stmi.bayern.de/mui/einbuergerungundstaatsangehoerigkeit/index.php
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/92109883264 (Staatsangehörigkeitsausweis)
Antrag Einbürgerung:
Ihr Ansprechpartner:
Herr Maessen (Aufgabenbereichsleitung)
Telefon 09561 514–3121
E-Mail auslaenderamt@landkreis-coburg.de -
Personenstandswesen
Namensänderungen
Vorbeglaubigung von Urkunden (Apostille)
Standesamtsaufsicht
Aufsicht/Beratung über das Melde-, Pass- und Personalausweisrecht für die kreisangehörigen Gemeinden
Informationen finden sie hier:
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/buerger_und_staat/beglaubigung_von_urkunden/index.php
https://www.innenministerium.bayern.de/suv/lebeninbayern/personenstand/index.php
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Mohrand-Schneider
Telefon 09561 514-3129 -
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union - BREXIT