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Veterinärwesen
Ein wesentlicher Bestandteil des Verbraucherschutzes bildet das Veterinärwesen inklusive der Lebensmittelüberwachung. Insbesondere Krankheiten wie BSE oder die Maul- und Klauenseuche haben gezeigt, wie wichtig der Schutz der Bevölkerung vor diesen Krankheiten, anderen Tierseuchen oder ganz einfach die Lebensmittelsicherheit von der fachlichen Kompetenz der Veterinärämter abhängen.
Grundlegende Aufgaben des Veterinäramtes sind der Schutz der Bevölkerung vor der Gefährdung und Schädigung der menschlichen Gesundheit und vor Täuschung und Irreführung im Verkehr mit Lebensmitteln und sonstigen Erzeugnissen tierischer Herkunft.
Weiterhin bemühen sich die Veterinäre, Tierkrankheiten zu verhüten und zu bekämpfen sowie einen gesunden und leistungsfähigen Bestand an Nutztieren zu erhalten. Eine wichtige Tätigkeit besteht auch darin, sich um den Schutz des Lebens und das Wohlbefinden der Tiere zu kümmern sowie letztlich auch die Beseitigung von toten Tieren zu überwachen.
Eine rege Informationstätigkeit ergänzt das Aufgabenspektrum des Veterinäramtes.Ihre Ansprechpartner:
Zentrale Veterinärwesen
Telefon 09561 514-3303Claudia Hartwich
Telefon 09561 514-3301Sandra Knauer
Telefon 09561 514-3302Amtstierärzte/ Amtstierärztinnen:
Dr. Alexander Trouillier
Telefon 09561 514-3300Kristin Bischoff
Telefon 09561 514-3308Janina Kickstein
Telefon 09561 514-3307Telefon 09561/514-3309
Veterinärassistent:
Joachim Schneider
Telefon 09561 514-3304-
Tierseuchen
Eine Tierseuche ist eine durch Infektionserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankung von Tieren.
Durch die hohen wirtschaftlichen Schäden beim Ausbruch von Tierseuchen, insbesondere bei Haustieren, gelten für die Bekämpfung dieser Krankheiten besondere gesetzliche Regelungen. Sie sind in Deutschland durch das Tierseuchengesetz (TierSG) geregelt.
Tierseuchenrecht, Seuchen, Tierseuchen
Tierseuchenkasse / TSK
Reisebestimmungen (Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs)
Vergraben von toten HeimtierenAntrag Registrierung/Zulassung eines Aquakulturbetriebes
Hier die neuste Pressemitteilung zur Geflügelpest Nr. 40/2022 vom 21.11.2022
Dateiname Dateigröße Merkblatt für Geflügelhalter 18 KB Veröffentlichung Allgemeinverfügung Heimtierausweis 23 KB Allgemeinverfügung Geflügelpest vom 22.11.2022 211 KB -
Bienenkrankheiten
Bienenkrankheiten
Nur ein gesundes Bienenvolk kann die zentrale natürliche Aufgabe der Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen erfüllen. Krankheiten und Parasitenbefall bewirken eine erhebliche Schwächung des Bienenvolkes, verbunden mit deutlichen Leistungseinbußen in der Bestäubung aber auch in der Honig-Erzeugung und bei anderen Bienenprodukten. Die Beschreibung von Bienenkrankheiten und deren Behandlung erfolgt auf der Ebene des gesamten Volkes, also des sozialen Verbandes, der für das Überleben der Bienen von zentraler Bedeutung ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG):LINK:
http://www.lwg.bayern.de/bienen/krankheiten/084048/index.php
Ihr fachlicher Ansprechpartner:
Zentrale Veterinärwesen
Telefon 09561 514-3303Ihr rechtlicher Ansprechpartner:
Michael Knopp
Telefon 09561 514-3103Dateiname Dateigröße Ermittlung der Bienenvölker-Zahlen und Vermarktungswege von Honig 11 KB Aktuelle Tierzahlen 14 KB Allgemeinverfügung Ausbruch amerikanische Faulbrut 152 KB -
Blauzungenkrankheit (BT)
Das Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue-Virus, BTV) gehört zum Genus Orbivirus der Familie Reoviridae. In Zentraleuropa und in Deutschland trat das Virus dieser ehemals "exotischen", anzeigepflichtigen Tierseuche (Ursprung in Afrika) erstmals 2006 durch den Nachweis des BTV vom Serotyp 8 auf. Nach den letzten Fällen in Jahr 2009 war Deutschland von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von der Tierseuche. Am 21.04.2021 trat das neue EU-Tiergesundheitsrecht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft. Nach dem neuen Recht werden Gebiete mit unterschiedlichem Seuchenstatus in Bezug auf Blauzungenkrankheit (BT) eingeteilt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT, FLI und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung (LGL):
Ihr fachlicher Ansprechpartner:
Zentrale Veterinärwesen
Telefon: 09561/514-3303Ihre rechtliche Ansprechpartnerin:
Michael Knopp
Telefon: 09561/514-3103Dateiname Dateigröße Die aktuelle Allgemeinverfügung zur Blauzungenkrankheit 920 KB -
Geflügelpest - Aviäre Influenza
Geflügelpest - Aviäre Influenza
Viren des Genus "Influenza A Virus" werden nach den Hüllproteinen Hämagglutinin (H) und Neuraminidase (N) in Subtypen unterteilt. Bisher sind 16 H- und 9 N-Subtypen bekannt, die theoretisch in allen Kombinationen vorkommen können (z. B.: H5N1; H5N2).
Das induzierte Krankheitsbild variiert je nach Virus (Subtyp) und Wirt sehr stark. Reservoirwirt für die aviären Influenzaviren (AIV) sind wilde Wasservögel, die meist keine Symptome zeigen.
Als "Geflügelpest" werden die anzeigepflichtigen Infektionen mit hochpathogenen Virusstämmen (HPAIV) der Subtypen H5 und H7 bezeichnet. Da Influenza A Viren generell sehr wandlungsfähig sind (genetic shift und drift), können unvorhersehbare Pathogenitätssteigerungen entstehen. Daher sind auch Infektionen mit niedrigpathogenen AIV (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 grundsätzlich anzeigepflichtig. Als Grundlage für eine Pathogenitätsbestimmung sieht das Tierseuchenrecht gleichrangig sowohl den Tierversuch (intravenöser Pathogenitätsindex, IVPI) als auch die molekulare Bestimmung der Aminosäuresequenz im Bereich der endoproteolytischen Schnittstelle des Hämagglutinins vor.
Für manche AIV (z. B. H5N1) ist der Mensch hoch empfänglich, wenn das Virus direkt in die tiefen Atemwege gelangt. Im Verlauf der Evolution können immer wieder genetische Mischviren mit RNA Segmentanteilen von AI, Human- und Schweineinfluenza A Virus auftreten, die u. U. hoch kontagiös für den Menschen sind (z. B. H1N1).Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und dem Robert Koch Institut (RKI):
LINKS:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Ihr fachlicher Ansprechpartner:
Zentrale Veterinärwesen
Telefon 09561 514-3303Ihr rechtlicher Ansprechpartner:
Michael Knopp
Telefon 09561 514-3103 -
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf. Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. In Deutschland ist ASP bisher noch nicht aufgetreten. Es besteht jedoch stets die Gefahr, dass die Seuche wegen des hohen Infektionsdrucks in weitere Länder der EU verschleppt wird. Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen.
Allgemeine Informationen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Freiwilliges Verfahren Status Untersuchung ASP
Ihr fachlicher Ansprechpartner:
Zentrale Veterinärwesen
Telefon: 09561/514-3303
E-Mail: Veterinaeramt@landkreis-coburg.deIhre rechtliche Ansprechpartnerin:
Sabrina Zitzmann
Telefon: 09561/514-3116Dateiname Dateigröße ASP Infoveranstaltung Suchteam am 12. und 18.02.2020 2 MB Konzept 4.2. Fallwildsuche 87 KB Tierfund-Kataster-App Anleitung 2 MB -
Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV)
Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV)
BVDV-Viren (BVDV) sind weltweit verbreitet und können unter natürlichen Bedingungen Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Schweine infizieren. Die Übertragung erfolgt horizontal meist oronasal über verschiedene Körpersekrete oder vertikal als diaplazentare Infektion. Eine BVDV-Infektion verläuft in immunkompetenten Rindern in der Regel subklinisch oder führt zu milden Krankheitssymptomen wie Diarrhö, Fieber und Schleimhautveränderungen in der Maulhöhle. Ausnahmen stellen hochvirulente BVDV-Stämme dar, die zu schweren Erkrankungen mit hoher Letalität führen können. Bei tragenden Rindern wird das Virus über die Plazenta auf den Fetus übertragen. In Abhängigkeit vom Trächtigkeitsstadium kommt es zum Umrindern, zu Aborten, Missbildungen oder zur Geburt von persistent infizierten (PI) Kälbern. PI-Tiere entstehen ausschließlich nach Infektion mit einem ncp-Virus zwischen dem 40. und 120. Tag der Trächtigkeit und scheiden das Virus lebenslang in großer Menge aus. Bei PI-Kälbern tritt meist im Alter von sechs Monaten bis zwei Jahren die Mucosal Disease (MD) auf, die durch Fieber, Anorexie und hochgradige, oft blutige Durchfälle gekennzeichnet ist und innerhalb von zwei Wochen tödlich endet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung (LGL):
Ihr fachlicher Ansprechpartner:
Zentrale Veterinärwesen
Telefon: 09561/514-3303
E-Mail: Veterinaeramt@landkreis-coburg.deIhr rechtlicher Ansprechpartner:
Michael Knopp
Telefon 09561 514-3103Dateiname Dateigröße Allgemeinverfügung Impfverbot gegen BVDV ab 15.05.2021 416 KB -
Tierschutz / Tierhaltung
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Tierarzneimittel
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Futtermittel
In jedem Landratsamt in Bayern ist ein sogenannter „Veterinärassistent“ beschäftigt. In der Stadt und im Landkreis Coburg ist Herr Schneider tätig. Seine Aufgabe besteht unter anderem darin, amtliche Futtermittelproben auf landwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Händlern und Futtermittelherstellern zu ziehen. Für jede Partie werden 4 bis 50 Einzelproben nach der Futtermittel-Probenahme- und -Analysenverordnung entnommen, hieraus eine bis vier Sammelproben gebildet, aus jeder Sammelprobe drei Endproben gebildet. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil einer umfassenden und flächendeckenden Futtermittelkontrolle in Bayern. Vollzugsaufgaben werden von Herrn Schneider jedoch nicht wahrgenommen.
Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. In Bayern ist diese am Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz angesiedelt. Dort werden die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft sowie des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgesetzt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Koordination der Futtermittelkontrolle in Bayern. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Vollzugsbehörde, den Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, dem Zoll und der Justiz. Zuständig für den Vollzug der futtermittelrechtlichen Bestimmungen ist die Regierung von Oberbayern, die diese Aufgabe zentral für ganz Bayern übernimmt. Hauptaufgaben sind die Durchführung von Betriebs- und Buchprüfungen, das Auswerten der Untersuchungsergebnisse der Futtermittelproben, das Einleiten von Maßnahmen bei Verstößen gegen futtermittelrechtliche Vorschriften, Abwicklung von Zulassungs- und Registrierungsverfahren, usw.
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Cross Compliance
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Informationen zum Herdenschutz
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Lebensmittelüberwachung
Ein wesentlicher Bestandteil des Verbraucherschutzes bildet das Veterinärwesen inklusive der Lebensmittelüberwachung. Insbesondere Krankheiten wie BSE oder die Maul- und Klauenseuche haben gezeigt, wie wichtig der Schutz der Bevölkerung vor diesen Krankheiten, anderen Tierseuchen oder ganz einfach die Lebensmittelsicherheit von der fachlichen Kompetenz der Veterinärämter abhängen.
Grundlegende Aufgaben des Veterinäramtes sind der Schutz der Bevölkerung vor der Gefährdung und Schädigung der menschlichen Gesundheit und vor Täuschung und Irreführung im Verkehr mit Lebensmitteln und sonstigen Erzeugnissen tierischer Herkunft.
Weiterhin bemühen sich die Veterinäre, Tierkrankheiten zu verhüten und zu bekämpfen sowie einen gesunden und leistungsfähigen Bestand an Nutztieren zu erhalten. Eine wichtige Tätigkeit besteht auch darin, sich um den Schutz des Lebens und das Wohlbefinden der Tiere zu kümmern sowie letztlich auch die Beseitigung von toten Tieren zu überwachen.
Eine rege Informationstätigkeit ergänzt das Aufgabenspektrum des Veterinäramtes.Ihre Ansprechpartner:
Zentrale Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Telefon 09561 514-3303Stefanie Backert
Telefon 09561 514-3311Christina Häublein-Gleich
Telefon 09561 514-3312Sebastian Vögele
Telefon 09561 514-3313Telefon 09561 514-3314
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Allgemeines
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Registrierungen
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Kennzeichnung / Etikettierung
Eier
Kenzeichnungen
Fisch
Fleischerzeugnisse und Wurstwaren
"Döner Kebab"
Milch
Konfitüre, Gelee, Marmelade und Fruchtaufstrich
SpeiseeisFestveranstaltungen
Leitfaden Lebensmittelhygiene für ehrenamtliche Helfer
Veröffentlichungen
Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB
Lebensmittelwarnungen
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Informationen zur Gebührenerhebung
Informationen zur Gebührenerhebung finden Sie --> HIER
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