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Teaser Gleichstellung

Seit dem 1. Juli 1996 gibt es das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Bereits in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Art. 118 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Der Staat fordert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Im Landkreis Coburg hat Gleichstellung eine wichtige Rolle. Der Landkreis ist eine der wenigen Kommunen, die bereits vor Erlass des Gesetzes aus eigener Initiative eine Gleichstellungsbeauftragte berief.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundgesetz, Art. 3 Abs. 2
  • Bundesgleichstellungsgesetz
  • Bayerisches Gleichstellungsgesetz, Art. 118 Abs. 2 Satz 2
  • Bestellung der Gleichstellungsbeauftragte im Landratsamt Coburg zum 11.10.1990

Aufgaben

  • Information, Beratung und Unterstützung von Frauen und Männern in gleichstellungsrelevanten und persönlichen Angelegenheiten
  • achtet auf Fraueninteressen und Frauensichtweisen bei Verwaltungsentscheidungen, Ausschuss- und Kreisratsvorlagen
  • Beratende Funktion in verwaltungsinternen Gremien
  • Beteiligung in Personalangelegenheiten
  • Kontakt und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Sozialeinrichtungen und Bildungsträgern
  • Netzwerkarbeit mit Frauengruppen, Arbeitskreisen, Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik
  • initiiert Projekte und Maßnahmen
  • Erstellen eines Gleichstellungskonzeptes für die Beschäftigten des Landratsamtes
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Projektleitung audit berufundfamilie

Kooperationen und Netzwerke

  • Arbeitskreis Internationaler Frauentag
  • Arbeitskreis Mädchen und junge Frauen
  • Arbeitskreis Girls´Day und Boys´Day
  • Netzwerk Frauen für Frauen
  • audit Netzwerk Coburg
  • Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss                                                                                 
  • Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten
  • Dienstbesprechungen der Leitstelle des Bayerischen Staatsministeriums
  • Fachkongresse audit berufundfamilie

Ihre Ansprechpartnerin:

Tanja Bächer-Sürgers
Telefon  09561 514-5320

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