Zu Beginn des aktuellen Schuljahres 2021/22 wurden von der Bayerischen Staatsregierung Gutscheine zur Bewegungsförderung an die Kinder der Grundschulen und Vorschulgruppen ausgegeben. Diese Gutscheine können bei einem Neueintritt in einen Sportverein oder für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Seepferdchens genutzt werden. Eingelöst werden die Gutscheine durch die Eltern direkt bei den jeweiligen Sportvereinen oder Kursanbietern.
Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt für alle Sportvereine über den BLSV. Alle Anbieter von Schwimmkursen, die nicht über den BLSV organisiert sind, können Ihre Antragsformulare bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einreichen.
Weitere Informationen zu den Programmen finden Sie in dem nachfolgenden Flyer und unter folgendem Link:
https://www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/mach-mit/index.php
Dateiname | Dateigröße |
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Informationsflyer Bewegungsförderung für Kinder | 4 MB |