Aufgrund der Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bayerische Staatsregierung einen Härtefallfonds beschlossen. Über den Energiepreiszuschuss sollen Mehrkosten für Sport- und Schützenvereine abgedeckt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 80% der einfachen Vereinspauschale 2023.
Der Zuschuss wurde mit der Vereinspauschale 2023 ausgezahlt. Alle Vereine, die eine Förderung erhalten haben, sind verpflichtet bis zum 30.04.2024 den nachstehenden Verwendungsnachweis einzureichen. Ist der nachgewiesene Anspruch geringer als der ausgezahlte Zuschuss, wird der Differenzbetrag bei Auszahlung der Vereinspauschale 2024 abgezogen.
Die Förderrichtlinie als Grundlage des Zuschusses ist hier einsehbar:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/167/baymbl-2023-167.pdf
Ihre Ansprechpartnerin
Julia Dünisch
Telefon 09561 514-2310
Telefax 09561 514-892310
Die Vorlage des Verwendungsnachweises sowie ergänzende Hinweise zum Ausfüllen stehen hier zum Download bereit:
Dateiname | Dateigröße |
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verwendungsnachweis_energiepreiszuschuss_vereine.xlsx | 17 KB |
informationen_und_ausfuellhinweise_zum_verwendungsnachweis_des_allgemeinen_energiepreiszuschusses.pdf | 535 KB |